Wenn ein Baum krank ist oder zu dicht am Haus steht, sollten Sie sich einen Ruck geben und ihn fällen. Dabei ist schweres Gerät überflüssig, es reichen eine kräftige Elektrosäge, ein langes Seil und eine Astschere. Halten Sie das Seil nach dem Ansägen des Baums immer gespannt. So kippt der Baum nicht in die falsche Richtung. Das Seil muss länger sein, als der Baum hoch ist, sodass alle Helfer außerhalb der Gefahrenzone sind, wenn der Baum fällt. Müssten Sie auf eine Leiter steigen, um den Stamm anzuschneiden, sollten Sie einen Fachmann beauftragen. Das sollten Sie auch dann tun, wenn Gebäude oder Sachwerte beschädigt werden könnten oder weitere Bäume in unmittelbarer Nähe stehen, da sich die Baumkronen verfangen könnten.
Praxistipp: Wenn Sie mit der Kettensäge an gefällten Bäumen arbeiten, ist Erdberührung zu vermeiden, denn dadurch wird die Sägezahnung sofort stumpf, die Kette muss gewechselt werden. Bei allen Sägearbeiten nie bei rotierender Kette mit der oberen Sägespitze das Holz berühren, denn in diesem Bereich ist die Rückschlaggefahr besonders hoch. Es spricht aber nichts dagegen, bei Bedarf auch mit dem oberen Bereich der Schiene zu arbeiten, etwa beim Entasten.
Bäume fällen mit einem Seil
Wer keine Kettensäge hat, kann mit einem Seil den Baum fällen: Wegen der Hebelkräfte gelingen so sogar Fällungen von relativ kräftigen Bäumen. Entweder Sie Sägen den Stam zuvor an und brechen den Baumstamm an der Sollbruchstelle ab oder Sie versuchen dünnere, jüngere Bäume mitsamt der Wurzel aus dem Erdreich zu hebeln.
Praxistipp: Rechtslage überprüfen! Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie sich erkundigen, ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Ansonsten drohen ärgerliche Geldbußen. In vielen Gemeinden gilt nämlich eine sogenannte Baumschutzverordnung, die unter anderem besagt, dass ein Baum nicht mehr gefällt werden darf, wenn sein Stamm in einer bestimmten Höhe einen behördlich festgelegten Umfang überschreitet. Meistens sind das 80 bis 100 cm in einem Meter Höhe. Das gilt sowohl für gesunde als auch für offensichtlich kranke Bäume. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Grünflächenamt. Dessen Mitarbeiter wissen auch, ob es Schonzeiten für brütende Vögel einzuhalten gilt.