Pflanzenschutz
Wenn Blattlaus & Co. in des Freizeitgärtners Reich zu laut schmatzen, wird mancher friedfertige Pflanzenfreund zum radikalen Giftmischer. Dabei ist Pflanzenschutz auch mit wenig oder gar ganz ohne Chemie möglich! Welche Arten des Pflanzenschutz für Beet, Kübelpflanze oder Gehölze die richtige ist, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Kaum sind die ersten grünen Triebe im frühen Frühjahr da, kommen sie auch schon in Heerestärke: Saugende und beißende Insekten, Milben, Nematoden, Bakterien, Viren, bösartige Pilze, behauste und nackte Schnecken sowie Nager machen dem Garten-Liebhaber schnell das Leben schwer.
War für solche Fälle bis vor wenigen Jahren im Blumencenter um die Ecke noch die chemische Keule erhältlich, so hat inzwischen der Gesetzgeber in mehreren Schritten des Pflanzenschutzgesetzes diesem Treiben Schranken gesetzt. Viele der früher üblichen Pflanzenschutzmittel hatten neben den gewünschten Eigenschaften, nämlich der Vernichtung des Schädlings, auch unerwünschte Nebeneffekte. So waren viele Mittel hochtoxisch und stellten eine Gefährdung für Nützlinge, für das Grundwasser und nicht selten auch für den Anwender dar.
Oft wurden diese chemischen Keulen im Allgemeinen ohne ausreichende Sachkenntnisse und Schutzvorrichtungen der Freizeitgärtner angewandt. Denn Pflanzenschutz ist auch ein Eingriff in das ökologische und biologische Gleichgewicht. Auch bei sachgemäßer Anwendung kann dieses Gleichgewicht ins Wanken geraten. Die Population von schädigenden Insekten steht in direkter Abhängigkeit zu der von Nützlingen und unterliegt natürlichen Gesetzen: Bei starkem Schädlingsbefall vermehren sich auf Grund des reichlichen Nahrungsangebots auch die schädlingsvernichtenden Nützlinge. Im kommenden Jahr haben diese dann die Oberhand, können sich jedoch auf Grund des dann reduzierten Nahrungsangebots nicht mehr so stark vermehren. Im dritten Jahr haben dann die Schädlinge wieder „die Nase vorn“ – und das Spiel beginnt aufs Neue.
Schnecke, Spinnmilben und Co. können Pflanzen großen Schaden zufügen. Vorbeugung ist dann der beste Schutz vor einem Befall.
Pflanzenschutz: Wichtige Voraussetzung
Im Garten investiert man viel Zeit und Liebe für das Anziehen und Setzen von Pflanzen. Damit sie Ihnen auch langfristig Freude bereiten, muss das Grün ausreichend gepflegt und geschützt werden, denn ein Schädlingsbefall kann schnell ganze Beete zerstören. Wichtigste Voraussetzung zur Vorbeugung und Bekämpfung eines Befalls ist die richtige Diagnose. Informieren Sie sich daher je nach Pflanzenart über häufig auftretende Schädlinge. Ist das Grün bereits befallen, analysieren Sie das Schadbild genau und holen Sie sich bei Bedarf Rat von Experten. Ist der Schädling identifiziert, informieren Sie sich über mögliche Maßnahmen oder geeignete Pflanzenschutzmittel. Welche die richtigen Mittel für Rasen, Zierpflanzen oder Obst sein könnten, zeigen wir Ihnen hier. Optimal sind Produkte mit größtmöglicher Wirkung, die zugleich Umweltschutz gewährleisten
Pflanzenschutz beendet den Wettkampf "Schädling vs. Nützling"
Man sollte bei ungewöhnlich starkem und häufigem Schädlingsbefall nicht sofort an die Bekämpfung denken, sondern sich fragen, ob grundlegende eigene Kulturfehler die Entwicklung dieser Schädlinge erst begünstigen. In manchen Fällen scheint der Griff zum Pflanzenschutzmittel die letzte Möglichkeit zu sein, um das liebevoll hochgezüchtete Grün vor dem jähen Ende zu bewahren.
Doch sollte man sich zunächst für umweltschonende Produkte entscheiden, um sich selbst, andere und das ökologische Gleichgewicht nicht zu gefährden. Bleibt der Erfolg aus, kann man immer noch auf Mittel mit chemischem Wirkstoff zurückgreifen. Eine Zulassung brauchen alle im Handel erhältlichen Pflanzenschutzmittel. Diese wird vom Bundesamt für den Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für einen befristeten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf dieser Frist wird entschieden, ob das Produkt erneut zugelassen wird. Hobby- und Freizeitgärtner dürfen nur Produkte erwerben, die den Zusatz „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ enthalten. Nicht mehr zugelassene Produkte dürfen maximal bis zum Ablauf des zweiten auf das Ende der Zulassung folgenden Jahres angewendet werden. Verfallene Produkte müssen an die Hersteller oder autorisierte Vertreter zurückgegeben werden.
Quelle: selbst ist der Mann