Gerätehaus

Während das Gartenhaus eher dem wettergeschützten Aufenthalt im Freien dient ist das Gerätehaus ein Ort der Arbeit: Im Gerätehaus lagert das Gartenwerkzeug. Im Gartengerätehaus werden Dünger, Sämereien und Nagerfallen gelagert.

Gartenhaus bauen
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Hier können Sie die Blumentöpfe saisonal neu bepflanzen und den Rasenmäher warten. Für all diese Nutzungen ist ein selbst gebautes Gerätehaus ideal – je nach Platzbedarf und Nutzungsgrad kann die der Geräteschuppen mal kleiner oder größer ausfallen. Für jeden Geschmack finden Sie hier eine passende Bauanleitung!

Sollen nur ein paar wenige Stielgeräte, die Arbeitshandschuhe und vielleicht die Rosenschere griffbereit im Garten gelagert werden, genügt ein einfacher Gartengeräteschrank. Doch sollen auch der Rasenmäher oder gar die Polsterauflagen der Gartenmöbel wetterfest verstaut werden, kommen Sie um den Bau eines stablien Gerätehauses nicht herum. Ein Gerätehaus ist ideal für Sie, wenn Sie ...

  • Ihre Gartengeräte griffbereit, statt weit entfernt in Garage oder Garage lagern wollen
  • kleine, vorbereitende Gartenarbeiten auch bei unbeständiger Witterung ausführen wollen (Wetterschutz)
  • für Wartungsarbeiten einen ruhigen Ort mit Strom und Licht brauchen
  • Ihren Kübelpflanzen ein mildes Winterquartier gönnen wollen
  • Dünger, Sämereien, Unkrautvernichter, Köder und Lebendfallen unerreichbar für Ihre Kinder außerhalb des Hauses aufbewahren wollen
  • für Fahrräder, Gartenspielzeug und Partyzelt nicht jedes Mal in den Keller gehen wollen
  • Niederschlagswasser zum Blumengießen nutzen wollen (Regensammler am Gartenhaus)

Der Vorteil moderner Gerätehaus-Bausätze ist dabei: Sie müssen sich beim Kauf noch nicht 100%ig festlegen! Die meisten Gerätehäauser sind so groß, dass sie später auch als klassisches Gartenhaus genutzt werden können. Fenster und abschließbare Türen sind auch für die Nutzung als Gerätelager sinnvoll.

Gerätehaus richtig gründen

Wichtig ist in beiden Fällen aber, für eine solide Gründung des Gartengerätehauses zu sorgen. Können Sie einen einfachen Geräteschrank noch vergleichsweise sorglos am Haus aufstellen (Kontakt zu Bodenfeuchte vermeiden, ggf. per Umkippsicherung an Fassade befestigen), benötigen Sie für ein geräumiges Gerätehaus auch ein tragfähiges Fundament. Zum einen soll das Haus auf weichem Gartenboden nicht absacken und dadurch verformen (Gefahr der Beschädigung), zum anderen muss das Gerätehaus gegen Windlasten gesichert werden, damit ein Sturm das teure Gartenhaus nicht einfach umpustet!

In der Praxis kommen vor allem zwei Varianten zur Anwendung: das massive Plattenfundament aus Beton und die Pflasterfläche. Die gegossene Bodenplatte ist sehr stabil und bietet dem Gerätehaus größtmöglichen Halt. Allerdings sind Erstellung und Rückbau vergleichsweise aufwendig. Für Heimwerker leichter ist das Pflastern der Fläche. Wenn Sie alte Waschbetonplatten übrig haben ist so ein Gerätehaus-Fundament auch nicht teuer. Tragen Sie die Grasnarbe ab und entfernen etwa 5-10 cm Erdreich. Eine Schicht aus Kies dient als Drainage. Darauf verlegen Sie die Betonplatten. So kann Regenwasser schnell abfließen und das Gerätehaus steht fest und trocken auf dem Fundament. Beim Bau wird dann der Boden des gartenhauses mit den Betonplatten verschraubt.

Praxistipp: Baugenehmigung fürs Gartenhaus

Vor Baubeginn sollten Sie sich bei Ihrer Baubehörde erkundigen, ob in Ihrem Fall eine Genehmigung erforderlich ist. Dies ist regional unterschiedlich und hängt auch von Größe und Nutzung des Gartenhauses ab. Neben Statik und Einreichplan bekommen Sie vom Fachhändler, auf Anfrage auch vom Hersteller, einen Fundamentplan zur Vorlage bei der Baubehörde.

Ob eine Baugenehmigung für Ihr Gerätehaus nötig ist, erfahren Sie bei Ihrer Kommune – die rechtlichen Grundlagen dafür liefern das Bundesbaugesetz, die Landesbauordnungen, Gemeindesatzungen wie etwa ein Bebauungsplan oder die Abstandsflächenverordnung. Für viele kleine Bauvorhaben gibt es (meist nach Quadratmeter zu bebauender Fläche gestaffelt) vereinfachte Antrags- und Genehmigungsverfahren. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie den Bauantrag einreichen und den positiven Bescheid (= Baugenehmigung) abwarten, ehe Sie zum Spaten greifen. Sonst handelt es sich bei Ihrem Gartenhaus schnell um einen Schwarzbau, dessen Rückbau die Gemeinde erzwingen kann.
Gibt es einen Bebauungsplan für Ihre Nachbarschaft (v. a. in Neubaugebieten üblich) finden Sie darin z. B. Angaben über Baugrenzen, außerhalb derer nichts erbaut werden darf – auch keine Lauben, Schuppen, Gerätehäuschen! Auf der Grenzlinie dürfen in der Regel nur untergeordnete Gebäude errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und nicht beheizt sind. Solche Bauten "ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten" sind genehmigungsfrei, solange Ihre Höhe drei Metern nicht übersteigt und ihre Gesamtlänge auf der Nachbargrenze unter 9 Metern bleibt. Alle anderen Gebäude(teile) müssen 3m Grenzabstand zum Nachbarn einhalten! Manche Bundesländer knüpfen die Baugenehmigungs-Freiheit an die Größe des zu errichtenden Gerätehauses: Bayern und Brandenburg erlauben pauschal Lauben bis 75 Kubikmeter umbauten Raum, in NRW liegt die Grenze bereits bei 30 Kubikmetern.

Sonderregelung für Kleingarten-Lauben

Im Schrebergarten ist die Rechtslage eindeutiger: Hier schreibt das Bundeskleingartengesetz vor, dass eine Gartenlaube „höchstens mit 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz“ umfassen darf. Auflage ist außerdem, dass das Gartenhaus „nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet“ sein darf. Hält sich der Kleingärtner an die Vorgaben, braucht er keine Baugenehmigung einholen. Austricksen darf er das Gesetzt aber nicht: Es ist nur EIN Gebäude pro Parzelle zulässig – separate Schuppen sind nicht zulässig.

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