Pflicht zur PV-Anlagen

Solarpflicht in Deutschland: Was gilt wo?

Die Energiewende schreitet voran und Photovoltaik wird nach und nach zur Pflicht. Viele Bundesländer führen bereits schrittweise Solarpflicht für Neubauten und Sanierungen ein. Aber was gilt derzeit wo?  

Niedrige Luftnahaufnahme neue dichte ländliche Wohnsiedlung, meist graue Dächer, etwas grüne Landschaftsgestaltung, junge Bäume. Moderne Häuser mit Flachdach
Gewohntes Bild: In vielen Bundesländern müssen Neubauten bereits mit Solaranlagen bestückt sein. Die Regelungen sind aber deutschlandweit sehr unterschiedlich. Foto: istockphoto.com / Ziga Plahutar
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Was ist mit Solarpflicht gemeint

Die Solarpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Nutzung der Sonnenenergie systematisch zu fördern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Die Solarpflicht ist ein ordnungsrechtliches Instrument, das Bauherren und Gebäudeeigentümer verpflichtet, bestimmte Mindestanforderungen bei der Solarenergie-Nutzung zu erfüllen. 

Konkret bedeutet die Solarpflicht, dass bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden muss. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland erheblich, dazu später mehr. 

Die Solarpflicht ist rechtlich von anderen energetischen Anforderungen im Baurecht abzugrenzen. Sie ergänzt bestehende Vorgaben wie die Energieeinsparverordnung oder das Gebäudeenergiegesetz, ersetzt diese aber nicht. Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche Auflage, die speziell die aktive Energieerzeugung durch Solaranlagen fordert.  

Welche Art von PV-Anlage ist bei der Solarpflicht eingeschlossen

Grundsätzlich gilt: Meistens ist nur die Installation einer PV-Anlage in bestimmter Größe vorgeschrieben, nicht ihre Form. Entsprechend akzeptieren die Gesetzgeber verschiedene Arten von Photovoltaik-Anlagen, solange diese die geforderte Mindestleistung erbringen. Klassische Aufdach-Anlagen bilden dabei den Standard und erfüllen in der Regel alle Anforderungen problemlos. Diese bewährte Technologie erreicht derzeit Wirkungsgrade von 20 bis 22 Prozent und bietet eine Lebensdauer von mindestens 25 Jahren. 

Auch Indach-Anlagen, bei denen die Solarmodule in die Dachkonstruktion integriert werden, gelten als Solarpflicht-konform. Diese ästhetisch ansprechende Lösung ist besonders bei aufwändigen Neubauten beliebt, da sie eine harmonische Optik gewährleistet. Dünnschicht-Module werden ebenfalls anerkannt, auch wenn ihr Wirkungsgrad geringer ausfällt als bei kristallinen Modulen. 

Innovative Technologien wie Solardachziegel oder transparente Photovoltaik-Module erfüllen ebenfalls die meisten Solarpflicht-Anforderungen. Reine Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung werden häufig nicht akzeptiert – die Solarpflicht bezieht sich häufig ausschließlich auf stromerzeugende Photovoltaik-Technologien. Hier gibt es aber Ausnahmen in bestimmten Bundesländern.

EU-Richtlinie als Wegbereiter der deutschen Solarpflicht

Die rechtlichen Grundlagen für die deutsche Solarpflicht stammen aus Brüssel. Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) vom Mai 2024 verankerte die Nutzung von Solarenergie europaweit. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, entsprechende nationale Regelungen zu schaffen und dabei Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden zu erfüllen. 

Neu gebaute gewerbliche und öffentliche Gebäude sollen ab 2026 Solarenergie nutzen, ab 2027 gilt dies auch für alle gewerblichen und öffentlichen Bestandsgebäude. Bis Ende 2029 gilt dies auch für alle Wohngebäude, also zum Beispiel auch Einfamilienhäuser. Die EU-Vorgaben schaffen damit einen verbindlichen Rahmen, den Deutschland bereits jetzt zum Teil mit eigenen Gesetzen vorwegnimmt. Während andere europäische Länder noch an der Umsetzung arbeiten, haben einige deutsche Bundesländer bereits konkrete Solarpflicht-Regelungen etabliert. In anderen gibt es hingegen noch keine konkreten Pläne.  

Die europäische Gesetzgebung setzt auf eine Kombination aus verpflichtenden Maßnahmen und Förderinstrumenten. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die EU-Richtlinie nicht nur Neubauten erfasst, sondern auch umfassende Renovierungen von Bestandsgebäuden. Diese Regelung betrifft Millionen von Gebäuden in ganz Europa und macht die Solarpflicht zu einem zentralen Baustein der europäischen Klimapolitik.

Bundesländer-Flickenteppich bei der Solarpflicht

Deutschland regelt die Solarpflicht bisher nicht einheitlich auf Bundesebene, wobei die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag auch keine Pläne für eine zukünftige bundesweite Regelung mehr formuliert. Entsprechend regeln die Bundesländer die Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Wohngebäuden mehr oder weniger streng. Diese dezentrale Herangehensweise führt zu einem komplexen Regelwerk mit regionalen Unterschieden, das Bauherren und Hausbesitzer immer wieder vor Herausforderungen stellt. 

In Niedersachsen gilt etwa seit dem 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für neu gebaute Wohnhäuser mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern, ab 2026 gilt das auch für Dachsanierungen bereits bestehender Immobilien. Nordrhein-Westfalen verpflichtet bereits seit Januar 2024 alle neuen Nichtwohngebäude zur PV-Ausstattung, seit 2025 gilt diese Regelung auch beim Neubau von Wohngebäuden. Ab 2026 soll die PV-Pflicht dann auch für Dachsanierungen gelten. Diese zeitlich gestaffelte Einführung zeigt das schrittweise Vorgehen der Länder. 

Baden-Württemberg gilt dabei als Pionier der deutschen Solarpflicht und hat bereits seit Mai 2022 entsprechende Regelungen für Neubauten erlassen. Das südwestdeutsche Bundesland erweiterte die Pflicht schrittweise: Seit Januar 2023 müssen auch Nichtwohngebäude bei grundlegenden Dachsanierungen mit Photovoltaik ausgestattet werden. Berlin folgte im Januar 2023 mit einer Solarpflicht für Neubauten ab einer Nutzfläche von 50 Quadratmetern. Hamburg setzt seit 2024 auf eine Solarpflicht, die ab 2027 mit einer Gründach-Verpflichtung kombiniert wird – eine deutschlandweit einmalige Doppelregelung, die sowohl ökologische als auch energetische Aspekte berücksichtigt. 

Übersicht: Bundesländer mit und ohne Solarpflicht

Der aktuelle Stand der Solarpflicht-Regelungen in Deutschland zeigt ein komplexes Bild regionaler Unterschiede. Während einige Bundesländer bereits umfassende Vorschriften etabliert haben, setzen andere weiterhin auf freiwillige Maßnahmen. 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, seit wann in welchen Bundesländern welche Regelung greift. Dabei gibt es unterschiedlichste Anforderungen ab welcher Dachfläche und welchem Sanierungsumfang wie viel PV auf das Dach gehört. Hier muss zwingend ein Blick in die jeweiligen Regelungen des Landes geworfen werden.

Bundesländer mit Solarpflicht (Stand 2025)

Bundesland

Gewerbe- und öffentlicher Neubau

Privater Wohnneubau

Dachsanierung

Baden-Württemberg

Seit 1.1.2022

Seit 1.5.2022

Seit 1.1.2023

Berlin

Seit 1.1.2023

Seit 1.1.2023

Seit 1.1.2023

Brandenburg

Seit 1.6.2024

nein

Seit 1.6.2024

Bayern

Seit 1.3. / 1.6. 2023

„Soll“-Vorschrift seit 1.1.2025 (nicht rechtlich bindend)

„Soll“-Vorschrift seit 1.1.2025 für private Gebäude (nicht rechtlich bindend)

Bremen

Seit 1.7.2025

Seit 1.7.2025

Seit 1.7.2024

Hamburg

Seit 1.1.2023, Gründachpflicht für Flachdächer ab 1.1.2027

Seit 1.1.2023, Gründachpflicht für Flachdächer ab 1.1.2027

Seit 1.1.2024, Gründachpflicht für Flachdächer ab 1.1.2027

Niedersachsen

Seit 1.1.2023 / 1.1.2024

Seit 1.1.2025

Seit 1.1.2025

Nordrhein-Westfalen

Seit 1.1.2024

Seit 1.1.2025

Seit 1.7.2024 für kommunale / landeseigene Gebäude, ab 1.1.2026 für alle Gebäude

Rheinland Pfalz

Seit 1.1.2023 / 1.1.2024

Nur Pflicht zur „Vorbereitung“ auf PV-Anlage

Seit 1.1.2024 für öffentliche Gebäude

Schleswig-Hostein

1.1.2023

Seit 1.3.2025 mit Übergangsfrist für Bauanträge bis 31.3.2026

1.1.2023 (Nichtwohngebäude)

Bundesländer ohne Solarpflicht

Bundesland

Regelungsstand

Hessen

Keine einheitliche, landesweite Solarpflicht

Mecklenburg-Vorpommern

Keine einheitliche, landesweite Solarpflicht

Saarland

Keine Solarpflicht – Beratung und Förderanreize im Fokus

Sachsen

Keine einheitliche, landesweite Solarpflicht, Städte zum Teil mit kommunalen Regelungen

Sachsen-Anhalt

Keine einheitliche, landesweite Solarpflicht

Thüringen

Keine einheitliche, landesweite Solarpflicht

Solarpflicht: Unterschied zwischen Gewerbe und Privathäusern

Die Übersicht zeigt: Bisher trifft die Solarpflicht Gewerbebauten früher und umfassender als private Wohngebäude. Gewerbliche Neubauten unterliegen in den meisten Bundesländern mit vorgeschriebener Solar-bereits seit 2023 der PV-Regelung, zum Teil sogar noch länger. Diese frühe Einführung bei Gewerbeimmobilien liegt an der größeren Dachfläche und der besseren wirtschaftlichen Planbarkeit. 

Private Bauherren haben hingegen oft noch Übergangsfristen. Brandenburg führte zum Beispiel am 1. Juni 2024 eine Solarpflicht bei der Errichtung von Gebäuden mit Dachflächen ab 50 Quadratmeter ein, während andere Länder erst 2025 oder 2026 nachziehen. Diese Staffelung berücksichtigt die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten und Planungszyklen von Gewerbetreibenden und Privatpersonen. Gewerbetreibende können die Investitionskosten steuerlich absetzen und haben oft größere Finanzierungsspielräume. 

Ein wesentlicher Unterschied liegt auch in den Ausnahmeregelungen. Während gewerbliche Bauten nur bei technischer Unmöglichkeit von der Solarpflicht befreit werden, gibt es für Privatpersonen oft soziale Härtefallklauseln. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden greifen oft Ausnahmeregelungen, die das Erscheinungsbild historischer Bauten schützen. Zusätzlich unterscheiden sich die Kontrolldichte und Sanktionen: Gewerbliche Verstöße werden meist strenger verfolgt und mit höheren Bußgeldern belegt als private Verstöße gegen die Solarpflicht. 

Dachsanierungen im Fokus der Solarpflicht

Auch bei Dachsanierungen bestehender Gebäude gehen die Regelungen recht weit, immerhin betreffen diese Vorschriften eine Vielzahl von Hausbesitzern, die ihre Dächer in den kommenden Jahren sanieren müssen. Die Koppelung an energetische Sanierungsmaßnahmen ist dabei besonders effektiv, da Deutschland laut Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) einen enormen Sanierungsstau bei Wohngebäuden hat. 

Die Definition einer „umfassenden Dachsanierung" variiert zwischen den Bundesländern. Meist liegt die Schwelle bei einer Erneuerung von mehr als 50 Prozent der Dachfläche. Wer also sein Dach neu eindeckt oder die Dämmung komplett erneuert, muss in vielen Bundesländern gleichzeitig auch eine Photovoltaik-Anlage installieren. Diese Koppelung ergibt Sinn, da ohnehin Gerüste stehen und Handwerker vor Ort sind. Die Mehrkosten sind dadurch deutlich geringer als bei einer separaten PV-Installation. 

Problematisch wird es allerdings bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Häusern mit ungünstiger Dachausrichtung. Hier sehen die meisten Länder Ausnahmeregelungen vor, die jedoch im Einzelfall streng geprüft werden. Baden-Württemberg beispielsweise akzeptiert Alternativen wie die Fassaden-Photovoltaik als Ersatzmaßnahme. Auch wirtschaftliche Härtefälle können von der Solarpflicht befreit werden, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Die Beweislast liegt jedoch beim Hausbesitzer, der ein entsprechendes Gutachten vorlegen muss. 

Wirkungsgrad und technische Anforderungen

Die Solarpflicht-Gesetze definieren meistens Mindestanforderungen für die zu belegende Dachfläche. Bremen schreibt zum Beispiel vor, dass mindestens 50 Prozent der Dachfläche von Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Diese Vorgabe stellt sicher, dass die Solarenergie einen spürbaren Beitrag zur Energieversorgung leistet. 

Moderne Photovoltaik-Module erreichen dabei dank moderner Technologien Wirkungsgrade zwischen 20 und 22 Prozent. Auch die Ausrichtung des Dachs spielt natürlich eine Rolle – während Süddächer für den maximalen Solar-Ertrag optimal sind, gelten auch Ost-West-Dächer immer noch als geeignet. Dennoch kann es hier bereits zu deutlich geringeren Erträgen kommen. 

Kosten und Wirtschaftlichkeit der Solarpflicht

Eine typische Photovoltaik-Anlage mit acht bis zehn Kilowatt Peak für ein Einfamilienhaus kostet je nach Leistung und Speicherlösung zwischen 10.000 und 20.000 Euro inklusive Installation. Diese Investition amortisiert sich über die Zeit durch eingesparte Stromkosten und Einspeisevergütung meist innerhalb von zehn bis zwölf Jahren. Die aktuellen Strompreise von bis zu 40 Cent pro Kilowattstunde machen Solarstrom dabei besonders interessant, da die Gesamtkosten pro erzeugter Kilowattstunde bei nur acht bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen. 

Viele Bundesländer bieten Förderprogramme, die die Anschaffungskosten reduzieren. Zusätzlich zur bundesweiten Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz können regionale Zuschüsse die Wirtschaftlichkeit verbessern. Die KfW-Bank unterstützt die Finanzierung über vergünstigte Kredite. Diese Förderkulisse macht die Solarpflicht für Hausbesitzer finanziell verkraftbar und wirtschaftlich sinnvoll. 

Die Preise für Photovoltaik-Anlagen sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Während 2010 noch rund 4.000 Euro pro Kilowatt Peak fällig wurden, kosten komplette Anlagen heute nur noch etwa 1.000 bis 1.800 Euro pro Kilowatt Peak. Diese Kostenabnahmen macht die Solarpflicht zunehmend gesellschaftlich akzeptabel und wirtschaftlich darstellbar. Zusätzlich steigern PV-Anlagen den Immobilienwert um durchschnittlich drei bis vier Prozent – ein Aspekt, der bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung oft übersehen wird. Moderne Anlagen haben zudem eine Lebensdauer von mindestens 25 Jahren, oft sogar deutlich darüber hinaus. 

Fazit: Solarpflicht als Chance für die Energiewende

Die deutsche Solarpflicht entwickelt sich zum zentralen Baustein der Energiewende, auch wenn der Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen nach wie vor für Verwirrung sorgt. Die schrittweise Einführung gibt Bauherren und Hausbesitzern Zeit zur Anpassung, während die parallele Liberalisierung der Balkonkraftwerke den Einstieg in die Solarenergie erleichtert. 

Entscheidend für den Erfolg wird die praktische Umsetzung sein. Die Kombination aus gesetzlichen Vorgaben, finanziellen Anreizen und technischen Innovationen schafft günstige Rahmenbedingungen. Wer heute schon auf Solarenergie setzt, profitiert von niedrigen Preisen und ausgereifter Technik – und ist für kommende Verschärfungen der Solarpflicht bestens gerüstet. 

Eine PV-Anlage (Photovoltaik-Anlage) wandelt Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um. Sie besteht aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und der Verkabelung. Die Module enthalten Solarzellen aus Silizium, die bei Lichteinfall Gleichstrom erzeugen. Der Wechselrichter konvertiert diesen in haushaltsüblichen Wechselstrom. Typische Dachanlagen für Einfamilienhäuser haben 5-10 kWp Leistung und erzeugen jährlich 4.000-8.000 kWh Strom.

Die Solarpflicht verpflichtet Bauherren gesetzlich zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen. Die Regelungen variieren stark zwischen den Bundesländern: Während neun Länder bereits entsprechende Gesetze haben, setzen sieben Länder weiterhin auf Freiwilligkeit. Meist gilt die Pflicht ab 50 m² Dachfläche. Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.

Eine typische Photovoltaik-Anlage für Einfamilienhäuser kostet 10.000-20.000 Euro inklusive Installation. Pro kWp fallen etwa 1.000-1.800 Euro an – deutlich weniger als noch 2010 mit 4.000 Euro/kWp. Die Anlage amortisiert sich durch Stromkosteneinsparung und Einspeisevergütung binnen zehn bis zwölf Jahren. Förderungen der Bundesländer und KfW-Kredite reduzieren die Anschaffungskosten zusätzlich. Moderne Anlagen steigern zudem den Immobilienwert um drei bis vier Prozent.

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