Geld verdienen mit Solarstrom?

Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken: Lohnt sich das wirklich?

Eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke ist möglich. Aber lohnt sich der Aufwand wirklich? Wir klären auf.

Ein Mensch steckt Kleingeld in ein rosa Sparschwein, im Hintergrund sind Solarpanels zu sehen
Ist die Einspeisevergütung auch bei Balkonkraftwerken eine gute Idee – oder bleibt das Solar-Sparschwein am Ende leer? Foto: istockphoto.com / max-kegfire
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Wer in Deutschland ein Balkonkraftwerk betreibt, kann theoretisch auch von der staatlichen Einspeisevergütung profitieren. Doch die Realität sieht anders aus. Die bürokratischen Hürden sind hoch, Erträge oftmals gering und die Kosten zum Teil höher als der Nutzen. Wir erklären, warum sich die Einspeisevergütung für steckerfertige Solargeräte praktisch nicht lohnt und welche Alternativen es gibt.

Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die direkt an eine Steckdose angeschlossen wird und sofort Strom für den Hausgebrauch erzeugen kann. Die Solarmodule lassen sich auf Balkonen, Terrassen und Garagendächern installieren oder sogar im Garten aufstellen – sie wandeln Sonnenlicht in Gleichstrom um. Dieser wird von einem Mikro-Wechselrichter in netzkompatible Wechselspannung umgewandelt und per Schutzkontaktstecker ins Hausnetz eingespeist. Anders als bei großen Dachanlagen ist bei der Einrichtung und Inbetriebnahme kein Elektriker nötig – das System funktioniert nach dem Plug-and-Play-Prinzip. 

Seit Mai 2024 sind in Deutschland Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 Wattpeak Modulleistung und 800 Watt Einspeiseleistung erlaubt. Der erzeugte Strom fließt dabei direkt ins Hausnetz und reduziert den Strombezug vom Energieversorger. Die Anlage speist also automatisch ein, solange die Sonne scheint, und stoppt bei Dunkelheit oder Verschattung.  

Die Einspeisevergütung – Grundlagen und aktuelle Sätze

Die Einspeisevergütung wiederum ist ein staatliches Förderprogramm, das Betreiber von Photovoltaikanlagen für eingespeisten Strom entschädigt. Entscheidend für die Höhe ist dabei die Unterscheidung zwischen Teil- und Volleinspeisung. Bei der Teileinspeisung wird überschüssiger Strom vergütet, der nicht selbst verbraucht wird. Volleinspeisung beschreibt hingegen die Übertragung des gesamten erzeugten Stroms ins öffentliche Netz.

Seit dem 31. Januar 2025 beträgt die Vergütung 7,94 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung für Anlagen bis zehn Kilowatt Peak. Bei Volleinspeisung gibt es 12,60 Cent pro Kilowattstunde. Diese Sätze gelten für 20 Jahre ab der Inbetriebnahme. Wer also jetzt eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält diesen Satz bis ins Jahr 2045.  

Alle sechs Monate sinkt die Vergütung neu angemeldeter Anlagen um ein Prozent. Die nächste Reduzierung erfolgt am 1. August 2025. Grundsätzlich steht diese Einspeisevergütung auch Balkonkraftwerk-Betreibern zur Verfügung, doch die praktische Umsetzung ist mit erheblichen Hürden verbunden.  

Technische Voraussetzungen für die Einspeisevergütung

Wer die Einspeisevergütung erhalten möchte, muss sein Balkonkraftwerk nach der Norm DIN VDE 0100-551 installieren und über eine geeignete Steckvorrichtung verfügen. Dafür reichen Standard-Schuko-Steckdosen eigentlich nicht aus, obwohl sie für den Normalbetrieb erlaubt sind. Erforderlich ist beispielsweise eine Wieland-Steckdose. Diese Umrüstung müsste von einem Elektriker vorgenommen werden und verursacht zusätzliche Kosten. In der Praxis hängen die genauen Voraussetzungen oft vom Netzbetreiber ab. Entsprechend sollten hier die konkreten Informationen eingeholt werden, welche Voraussetzungen vor Ort erfüllt werden müssen.  

Ebenfalls unerlässlich ist ein Zweirichtungszähler, der sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die Einspeisung ins Netz erfasst. Ohne diesen speziellen Zähler können Betreiber keine Vergütung für überschüssigen Strom erhalten. Die Installation übernimmt in den meisten Fällen der örtliche Netzbetreiber nach Anmeldung der Anlage. Seit Anfang 2024 sind die Kosten für digitale Zweirichtungszähler auf maximal 20 Euro pro Jahr gedeckelt, was dennoch einen erheblichen Teil der möglichen Einspeiseerträge aufzehrt. 

Anmeldeverfahren und bürokratische Hürden

Für die Einspeisevergütung ist eine vollständige Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber erforderlich, nicht nur die vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister. Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen und veranlasst den Einbau des Zweirichtungszählers. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern und erfordert verschiedene Formulare und Nachweise. 

Wer auf die Einspeisevergütung verzichtet, kann seit dem Solarpaket I mit einer einfachen Online-Anmeldung im Marktstammdatenregister auskommen. Diese Vereinfachung zeigt bereits, wie wenig relevant die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke ist. Der initiale bürokratische Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Erträgen und schreckt viele Betreiber ab. 

Realistische Ertragsberechnungen für Balkonkraftwerke mit Einspeisevergütung

Ein 800-Watt-Balkonkraftwerk erzeugt in Deutschland zwischen 550 und 790 Kilowattstunden pro Jahr, wie Untersuchungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zeigen. In einem durchschnittlichen Haushalt werden davon bis zu 60 Prozent direkt verbraucht – hauptsächlich durch Dauerverbraucher wie Kühlschrank, Gefriertruhe, Router oder Standby-Geräte. Diese Grundlast sorgt dafür, dass auch bei Abwesenheit ein stattlicher Teil des erzeugten Stroms genutzt wird. 

Bei optimalen Bedingungen bleiben so rund 200 bis 250 Kilowattstunden Überschussstrom pro Jahr übrig. Bei der aktuellenVergütung von 7,94 Cent pro Kilowattstunde entspricht das lediglich um die 20 Euro Einnahmen im Jahr. Das zeigt, dass die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke finanziell kaum Relevanz besitzt. Zumal manche Anlagen sogar noch weniger Überschuss produzieren, da sie keinen optimalen Standort haben.  

Einspeisevergütung: Die ernüchternde Kosten-Nutzen-Rechnung

Die Realität der Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken ist entsprechend ernüchternd: Den Einnahmen von rund 20 bis 25 Euro pro Jahr stehen Kosten von 20 Euro für den Zweirichtungszähler gegenüber. Gewinn? Fehlanzeige! Stattdessen steht hier eher ein Verlust ins Haus. Diese Rechnung berücksichtigt außerdem noch keinen zeitlichen Aufwand für Anmeldung, Korrespondenz mit dem Netzbetreiber und die jährliche Abrechnung. 

Zum Vergleich: Jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde spart etwa 35 bis 40 Cent Stromkosten. Ein optimal ausgerichtetes Balkonkraftwerk, das 500 Kilowattstunden pro Jahr für den Eigenverbrauch liefert, reduziert die Stromrechnung um 175 bis 200 Euro. Diese Ersparnis übersteigt die mögliche Einspeisevergütung um das Vielfache und macht den Fokus auf maximalen Eigenverbrauch zur klar besseren Strategie. 

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Optimierung des Eigenverbrauchs als bessere Alternative

Die weitaus attraktivere Alternative zur Einspeisevergütung liegt in der Optimierung des Eigenverbrauchs. Hier spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle: Die richtige Ausrichtung der Module nach Süden mit einem Neigungswinkel von 30 bis 35 Grad maximiert den Ertrag. Auch die Minimierung von Verschattung ist sehr wichtig, da bereits kleine Schatten auf den Solarmodulen die Leistung erheblich reduzieren können. 

Dazu lassen sich moderne Haushaltsgeräte oft zeitgesteuert betreiben, um sie entsprechend mit der Stromproduktion zu synchronisieren. Waschmaschine, Geschirrspüler und Co. sind oftmals so programmierbar, dass sie vorwiegend dann laufen, wenn das Balkonkraftwerk Strom produziert. Auch die Anpassung kleinerer Gewohnheiten hilft: Das Laden von Handys, Tablets oder E-Bike-Akkus tagsüber nutzt den selbst produzierten Solarstrom optimal aus. 

Balkonkraftwerke: Das bringen Speicherlösungen

Zudem besteht die Option, ein Balkonkraftwerk mit einem Batteriespeicher auszurüsten, um überschüssigen Strom für den Abend zu speichern. Hier sind die Preise zuletzt so deutlich gesunken, dass sich die Anschaffung durchaus lohnen kann – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Dabei gilt: Schon mit einem 2-kWh-Speicher lässt sich der Eigenverbrauch signifikant steigern. Natürlich steigen aber auch die zu amortisierenden Kosten, sodass sich ein Speicher oftmals nur bei guter Auslastung des Balkonkraftwerkes wirklich rechnet.

Ein Beispiel: Bei einem Durchschnittsertrag von 560 kWh im Jahr, dem Durchschnittsstrompreis von 39,69 Cent pro Kilowattstunde sowie einer eher mäßigen Eigenverbrauchsquote von 40 Prozent kann ein Balkonkraftwerk ohne Speicher rund 88 Euro im Jahr einsparen. Hat man hier etwa 400 Euro investiert, amortisiert sich das Balkonkraftwerk nach ca. viereinhalb Jahren.

Hebt ein Stromspeicher diese Quote auf rund 80 Prozent, steigt gleichzeitig auch die Jahres-Ersparnis auf 177 Euro an. Je nach Speichergröße wachsen aber auch die Einstiegskosten auf 800 bis 1.000 Euro. Entsprechend verlängert sich die Zeit bis zur Amortisierung auf bis zu fünfeinhalb Jahre. Kurz gesagt: Sollten die Strompreise weiter steigen und die Speicherpreise zugleich sinken, kann sich diese Rechnung zugunsten der Wirtschaftlichkeit verschieben. Ist die Eigenverbrauchsquote bereits ohne Speicher sehr hoch, lohnt sich die zusätzliche Investition nur bedingt.

Fazit: Eigenverbrauch schlägt Einspeisevergütung

Generell wird die Einspeisevergütung kontinuierlich reduziert und könnte langfristig ganz wegfallen. Bereits jetzt gilt: Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit Smart Meter erhalten keine EEG-Vergütung mehr für Strom, der zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Diese Regelung betrifft bei Vorhandensein entsprechender Messtechnik auch Balkonkraftwerke und verstärkt damit die ohnehin geringe Attraktivität der Einspeisevergütung. 

Für Balkonkraftwerk-Betreiber ändern diese politischen Entwicklungen allerdings wenig, da die Einspeisevergütung für sie wie ausgeführt ohnehin wenig Sinn ergibt. Der Fokus sollte stattdessen weiterhin auf der Maximierung des Eigenverbrauchs oder der Ergänzung einer Speicherlösung liegen. Hier profitieren die Verbraucher nämlich direkt von jedem Cent, den sie nicht an den Stromversorger zahlen müssen – unabhängig von politischen Entscheidungen zur Einspeisevergütung. 

Die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke erweist sich somit eher als theoretisches Konstrukt ohne praktische Relevanz. Die Kombination aus geringen Überschussmengen, hohen bürokratischen Hürden und laufenden Kosten für Zweirichtungszähler macht sie wirtschaftlich sehr unattraktiv. Selbst im besten Fall bleiben nur wenige Euro Gewinn pro Jahr übrig. 

Balkonkraftwerk-Besitzer fahren deutlich besser, wenn sie auf maximalen Eigenverbrauch setzen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bringt 35 bis 40 Cent Ersparnis – deutlich mehr als die Einspeisevergütung je bieten könnte. Aus diesem Grund bleibt das Balkonkraftwerk auch 2025 eine lohnende Investition, zumal die Preise für Solarpanels, Wechselrichter und Speicherlösungen weiter sinken.   

Balkonkraftwerke rechnen sich wirtschaftlich fast immer, solange die Module nicht nach Norden zeigen oder ganztags verschattet sind. Die Photovoltaikmodule halten meist weit mehr als zwei Jahrzehnte und verursachen dabei minimale Instandhaltungskosten. Der Wechselrichter erreicht typischerweise eine Nutzungsdauer von etwa 15 Jahren.

Eine optimal positionierte 800-Watt-Anlage ohne Verschattung kann die jährlichen Stromkosten um mehr als 100 Euro reduzieren. Dadurch amortisiert sich die Investition bereits nach wenigen Jahren – ein Bruchteil der tatsächlichen Betriebsdauer der Anlage. Die lange Lebensdauer bei niedrigen Folgekosten macht Balkon-Photovoltaik zu einer rentablen Investition für die meisten Haushalte.

Für die vereinfachte Registrierung als Balkonkraftwerk gilt nach aktuellen Bestimmungen eine Obergrenze von 2.000 Wattpeak installierter Modulleistung. Möglich wären damit etwa vier Module mit jeweils 500 Wp. Der zusätzliche Energiegewinn durch beidseitig aktive Module bleibt bei dieser Berechnung unberücksichtigt.

Diese Modulleistung von bis zu 2.000 Watt muss über einen Wechselrichter mit höchstens 800 Watt Ausgangsleistung laufen. Der Vorteil dieser Konstellation: Selbst bei schwächerer Sonneneinstrahlung wird die maximal zulässige Einspeisung von 800 Watt ins Hausstromnetz eher bzw. öfter erreicht. Die höhere Modulleistung gegenüber der Wechselrichterkapazität sorgt somit für eine bessere Ausnutzung auch bei suboptimalen Lichtverhältnissen.

Seit der Einstufung von Steckersolaranlagen als "privilegierte Maßnahme“ hat sich die Rechtslage für Mieter deutlich verbessert. Vermieter können die Montage eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne weiteres ablehnen, sondern müssen gewichtige Gründe für ein Verbot vorweisen. Diese Regelung stärkt die Position von Mietern erheblich: Sie haben nun einen grundsätzlichen Anspruch darauf, eine Mini-Solaranlage an ihrem Balkon oder ihrer Fassade zu betreiben. Ein pauschales Nein des Vermieters reicht nicht mehr aus.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass Mieter völlig frei agieren können. Bei baulichen Veränderungen oder bei Bedenken bezüglich der Gebäudesubstanz, der Optik oder der Sicherheit kann der Vermieter weiterhin Einwände erheben. Dennoch muss er diese Einwände substantiiert begründen können. Für Mieter empfiehlt es sich trotz der verbesserten Rechtslage, das Vorhaben vorab mit dem Vermieter zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Dies vermeidet Konflikte und schafft Klarheit für beide Seiten.

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