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GEZ Hartnäckige Irrtümer: 5 Mythen rund um den Rundfunkbeitrag

Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!

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GEZ: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Foto: iStock/MattoMatteo

 

Mythos 4: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, landet im Gefängnis!

Tatsache! 2021 ging eine skurrile Nachricht umher: Ein 53-jähriger Mann wurde wegen rückständiger Rundfunkbeiträge inhaftiert. Sechs Monate lang saß der Nichtzahler in Erzwingungshaft und laut Bundesverfassungsgericht war dies vollkommen verhältnismäßig. Mit einer Vermögensauskunft hätte der Schuldner die Haft ganz einfach beenden können, er weigerte sich jedoch dagegen.

Derzeit sehr beliebt:

Dieser Fall bildet natürlich die Ausnahme. Für gewöhnlich erhalten Sie zunächst einen Festsetzungsbescheid, mit dem ein Säumniszuschlag von 1% der rückständigen Summe (mindestens jedoch 8€) fällig wird. Ignorieren Sie diesen, folgt ein Vollstreckungsverfahren – wer hierbei die Vermögensauskunft verweigert, kann wie Georg T. im Gefängnis landen.

>>> Mythos 5: Jeder in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen!

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