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Geht auch ganz einfach:

Dachfenster-Baugenehmigung

Sie planen, Ihr Dach auszubauen und Fenster einzusetzen? Dann haben die Baubehörden in den meisten Fällen beim nachträglichen Dachfenstereinbau ein Wort mitzureden und erteilen dafür eine Dachfenster-Baugenehmigung.

Dachfenster-Baugenehmigung

Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die Maßnahme mit einer Nutzungsänderung der Dachräume einhergeht, sprich: wenn ein ungenutzter Speicher zum Wohnraum umgebaut wird. Erfahren Sie hier, welche "Hürden" Ihnen bei der Planung begegnen könnten.

Der Raum unterm Dach bietet eine schöne Wohnmöglichkeit. Wer diesen zusätzlichen Platz nutzen möchte und dafür den Ausbau des Dachgeschosses oder den Einbau von Fenstern plant, sollte sich im Vorfeld erkundigen — denn es kann gut sein, dass er für sein Vorhaben eine Dachfenster-Baugenehmigung benötigt. Zumindest in Mehrfamilienhäusern ist dann eine solche erforderlich, bei Einfamilienhäusern kann eine einfache Bauanzeige ausreichen. Weil die baurechtlichen Regelungen je nach Landesbauordnung differieren, sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Bauamt erkundigen, ob eine Baugenehmigung fürs Dachfenster nötig ist.

Dachbau
Dachfenster oder Gaube

Wer einen Dachausbau plant, kommt um die Frage "Dachfenster oder Gaube" nicht herum

 

Baugenehmigung für Dachfenster in NRW

So ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Einbau von Dachflächenfenstern auch dann genehmigungspflichtig, wenn das Dachgeschoss bereits ausgebaut ist. Ausbaumaßnahmen, die die Gestalt und Form des Daches verändern (Dachterrassen, Gauben, ...) müssen in jedem Fall genehmigt werden.

Genehmigungsfrei ist aber der Austausch eines älteren Dachfensters gegen ein modernes, wärmeschutzverglastes, sofern das neue Fenster nicht wesentlich größer ist. Auch in dem Fall, wo ein späterer Dachausbau inklusive Dachflächenfenster bereits im Bauantrag Ihres Hauses vorgesehen war, brauchen Sie keine erneute Genehmigung.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung sollten Sie daran denken, dass der Dachfenster-Einbau auch die Zustimmung der Hausmiteigentümer erfordert. Und in Bayern etwa müssen auch die betroffenen Nachbarn den Umbauplänen zugestimmt haben. Wo derartige Regelungen nicht bestehen, lässt sich durch rechtzeitiges Informieren ein Nachbarschafts-Streit zumeist im Vorfeld vermeiden.

Fotos: sidm, Archiv

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