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Geht auch ganz einfach:

Balkon

Und sei er noch so klein – den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses gibt der eigene Balkon einfach mehr Lebensqualität. Allerdings braucht der Freisitz mehr Aufmerksamkeit als andere Teile des Hauses. Denn aufgrund seiner exponierten Lage wird der Balkon durch Wind und Wetter arg beansprucht.

Balkon
Inhalt
  1. Balkone: Ausführungen und Ausstattung
  2. Balkone sind genehmigungspflichtig
  3. Schäden am Balkon

Ein unbedachter, frei auskragender Balkon zählt zu den "Achillesfersen" des Hauses. Weit mehr als andere Bauteile ist er starken Temperaturschwankungen, Nässe und UV-Bestrahlung ausgesetzt. Auch chemische Beanspruchungen durch sauren Regen, Tausalz oder Reinigungsmittel setzen dem Belag mit den Jahren zu. Und allzu häufig sind Schäden durch falsche Aufbauten oder Materialien programmiert. Ignoriert man die ersten Anzeichen, wird unter Umständen auch die tragende Betonplatte in Mitleidenschaft gezogen.
Kleine weiße Ausblühungen weisen darauf hin, das bereits Wasser durch die Fugen unter den Belag gesickert ist. Ausblühungen sind Kalk-Rückstände, die bei der Verdunstung des eingedrungenen Wassers im Sommer auf den Fugen zurückbleiben. Vorübergehend kann man sich dagegen mit einer handelsüblichen Balkon-Imprägnierung schützen, die Niederschlagswasser abperlen lässt und auch bei kleinen Haarrissen hilft. Das ist jedoch keine Dauerlösung. Wenn eingedrungenes Wasser gefriert, ist der Belag in Gefahr: Mörtelstückchen werden herausgesprengt, an der Oberfläche glasierter Fliesen bilden sich kleine kraterartige Abplatzungen. Stellen, an denen sich das Wasser in Hohlräumen sammelt, erkennt man auch daran, dass sie nach einem Regen langsamer trocknen als die übrige Fläche.

 

Balkone: Ausführungen und Ausstattung

Was dem Eigenheim-Besitzer die Terrasse, ist dem Mieter oder Eigentümer einer Etagenwohnung der Balkon: ein Stück Lebensqualität, auf das man nicht verzichten möchte. Spätestens wenn ein Altbau eine Fassadendämmung erhält, kommt der Balkon auf den Prüfstand. Ist er ohnehin sanierungsbedürftig, ist es oftmals besser, ihn abstemmen statt aufwendig sanieren zu lassen und über die Anschaffung eines vorgesetzten Balkons nachzudenken.

Vorstell- oder Anbaubalkone können mit vergleichsweise geringem Aufwand montiert werden – selbst an Häusern, die bisher überhaupt noch keinen Balkon hatten. Lediglich ein Fenster muss zur Türöffnung umfunktioniert werden. Der Aufwand ist meist vertretbar – im Vergleich zum Mehrwert, den das Haus erfährt. Welche Konstruktion und welches Material geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Die Tragfähigkeit der Außenwand, die gewünschte Größe des Balkons, der zur Verfügung stehende Platz darunter spielen ebenso eine Rolle wie der persönliche Geschmack und der Geldbeutel. Und – nicht zu vergessen – die Auflagen der Baubehörde und das Einverständnis von Nachbarn und Mietern.

Preisunterschiede bei Balkonen machen sich zum einen am Material der tragenden Konstruktion fest. So ist beispielsweise ein einfacher, zwei mal drei Meter großer Holzbalkon mit Leimholzbalken schon für ca. 2500 Euro zu haben. Ein wenig teurer wird eine Ausführung in witterungsbeständigem, feuerverzinktem Stahl, während das pfegeleichte Aluminium preislich die Spitze markiert. Maßgeblichen Einfluss auf die Kosten haben auch die Art des Bodenaufbaus und das Geländersystem. Oft kann man bei einem Balkonmodell unter verschiedenen Bodenaufbauten wählen. Angeboten werden unter anderem offen verlegte Holzbohlen, Aluriffelbleche und stabile Fertigbetonplatten mit integrierten Abläufen, die auch guten Schallschutz bieten. Wichtig ist, dass der Boden bereits ein Gefälle aufweist und Wasser kontrolliert abfließt. Geländersysteme gibt es in großer Vielfalt für jeden Geldbeutel. Ob einfaches Holzgeländer, Holz-Verbundwerkstoffe, Aluminium- oder Edelstahl-Geländer mit trendigen Füllungen – kaum ein Wunsch bleibt unerfüllt. Vergessen Sie aber nicht, dass das Geländer auch eine Sicherheitsfunktion hat.

 

Balkone sind genehmigungspflichtig

Nachträglich angebaute Balkone sind genehmigungspflichtig. Bevor Sie in die Planung einsteigen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde über Einschränkungen, etwa durch bestehende Bebauungspläne, erkundigen.

Suchen Sie darüber hinaus das Gespräch mit Nachbarn, die sich durch Ihren Freisitz gestört fühlen könnten. Auch Mieter, deren Wohnung durch den Balkon an Tageslicht einbüßt, sollten Sie frühzeitig informieren. Bei Eigentumswohnungen haben die Miteigentümer des Gebäudes generell ein Mitspracherecht. Bei Mietwohnungen gilt ein Balkonanbau als Wohnwert steigernde Modernisierung: Hier müssen bestimmte Ankündigungsfristen eingehalten werden.

 

Schäden am Balkon

Wir sprachen dazu mit Rainer Spirgatis, Fachbereichsleiter Bautenschutz beim Deutschen Holz- und Bautenschutz-Verband (DHBV).

Werden Schäden am Balkon ignoriert, steht die Standsicherheit der tragenden Balkonkragplatte auf dem Spiel. Wie kommt das?

Rainer Spirgatis: Bei einem Balkon, der als auskragende Stahlbetonplatte ausgeführt ist, ist im wesentlichen der innenliegende Bewehrungsstahl und nicht der Beton gefährdet. Das Zementgestein umhüllt den Stahl und schützt durch seine hohe Alkalität vor Korrosion. Durch Umwelteinflüsse vermindert sich der innenliegende Rostschutz. Schadstoffe gelangen an den Stahl und wirken korrosionsfördernd. Dieser Prozess wird durch mechanische Belastung und Rissbildungen beschleunigt. Durch Rostbildung kommt es im Bauteil Balkon zu einer Volumensvergrößerung und die den Stahl überdeckende Betonschicht wird abgesprengt. Die sichtbaren Schäden sind Abplatzungen, Ausblühungen, Rostfahnen, Abblättern von Anstrichen, Rissbildungen, Algen, Moos und Hohlstellen im keramischen Balkonbelag.

Was raten Sie den betroffenen Hausbesitzern?

Es gilt, die Schäden zu erkennen und zu beurteilen, bevor instandgesetzt wird. Hier ist der Fachmann gefragt, denn neben der Vorgeschichte müssen die Beanspruchungen, die Konstruktion und die Kenndaten der Baustoffe ermittelt werden. Auch die Instandsetzungsarbeiten geschädigter Betonflächen sollten nur von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten mit zertifizierten Betonersatzsystemen ausgeführt werden. Ansonsten greift das älteste Handwerkergesetz: "Alles, was nicht richtig gemacht wird, wird wiederholt" - die Sanierung der Sanierung. Die Adressen von nachweislich qualifizierten Sachverständigen und ausführenden Firmen erhalten betroffene Hausbesitzer über den Fachverband des Deutschen Holz- und Bautenschutz- Verbandes, den DHBV, im Internet unter www.dhbv.de.

Quelle: selbst ist der Mann

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