Zaun zum Nachbarn: Wie hoch?

Dass das eigene Grundstück abgegrenzt werden soll, ist meist gar keine Frage. Ruhe und Privatsphäre siegen selbst über die größte Liebe zu den geselligen Nachbarn. Doch wie hoch soll der Zaun zum Nachbarn sein? Darüber gibt es häufiger Streit. Den gesetzlichen Rahmen legen die Nachbarrechtsgesetze und somit die einzelnen Bundesländer fest.

Kleiner Lattenzaun zwischen zwei Grundstücken
Foto: PublicDomainArchive / Pixabay
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Einfriedung errichten:

Auf die Frage, wie hoch der Zaun zum Nachbarn sein darf, gibt es keine einheitliche Antwort. Jedes Bundesland regelt die Einfriedung des Grundstücks unterschiedlich. Während in einigen Bundesländern die Einfriedung sogar Pflicht ist, wird es in anderen den Nachbarn selbst überlassen, sich zu einigen. Das ist jedoch je nach Temperament und Vorstellungen der einzelnen Parteien alles andere als einfach. Damit Sie und Ihre Nachbarn zumindest eine Grundlage haben, auf die Sie Ihre „Verhandlungen“ über die Zaunhöhe zum Nachbarn führen können, haben wir Ihnen die gängigen Regelungen zusammengestellt.

Zaun zum Nachbarn: Höhe mit Nachbar absprechen

Grundsätzlich ist die erste Anlaufstelle bei der Errichtung einer Einfriedung zum Nachbargrundstück ihr Nachbar. Je nach Bundesland kann es nämlich sogar verpflichtend sein, dass sie auf ihrer Grenze eine Einfriedung errichten und sich die Kosten teilen. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, ist es langfristig immer leichter, sich zu einigen. So können Sie gemeinsam über Höhe und Beschaffenheit entscheiden und die Einfriedung gegebenenfalls sogar direkt auf der Grundstücksgrenze errichten. Bei der Wahl und der Höhe von Zaun, Mauer oder Hecke müssen Sie jedoch nicht nur Ihren Nachbarn berücksichtigen.

Zaun zum Nachbarn: Bundesländer haben letztes Wort

Sämtliche Bundesländer – mit der Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – verfügen über eine Regelung des Nachbarrechts. Teils sind hier die genauen Größen und Arten der Einfriedungen festgelegt. Ist dies nicht der Fall greifen die Bauordnung oder der Bebauungsplan des Grundstücks.

Zum Großteil – und wenn es keine genauen Regelungen gibt – wird auf die „ortsüblichen Einfriedungen“ verwiesen. Das bedeutet konkret: Wenn jedes Haus in der Nachbarschaft nur über eine symbolische 50 cm hohe Steinmauer verfügt, werden Sie und Ihr Nachbar keinen 2 Meter hohen Holzzaun errichten dürfen. Das würde das Nachbarschaftsbild stören. Schauen Sie sich vorher also genau in der Nachbarschaft um und gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie direkt bei Ihrer Gemeinde nachfragen. Teilweise hat diese ganz bestimmte Regelungen, die die Nachbarrechtsgesetze ergänzen oder weiter einschränken.

Praxistipp: Auch bei den Fragen, wie nah Zaun, Mauer oder Hecke am Nachbargrundstück liegen dürfen und wer eigentlich für den Bau zuständig ist und dessen Kosten tragen muss, gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Auch hier hilft die Nachfrage bei der Gemeinde oder ein Blick in die Nachbarrechtsgesetze Ihres Bundeslandes.

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