IKEA-Rückgaberecht

Geld zurück gibt's nur, wenn Ware unbenutzt ist

Weil einige wenige Kunden das "lebenslange Umtauschrecht" massiv missbraucht haben sollen, gelten ab 1. September 2018 neue Regeln für das IKEA-Rückgaberecht.

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Foto: Hersteller / IKEA
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Der schwedische Möbelhändler verschärft sein in der Branche einzigartig liberales Rückgaberecht bereits zum zweiten Mal.

Die neue Regelung in einem Satz: Ab September gekaufte Waren – ob Möbel, Wohn-Accessoires oder Teelichter – können Kunden nur noch umtauschen, wenn sie unbenutzt sind!
Will man Produkte umtauschen, weil sie einem nicht gefallen (im Unternehmens-Sprech "ohne Angabe von Gründen"), müssen sie "neu und unbenutzt" sein, damit Ikea den Kaufpreis erstattet. Damit ändert Ikea seine bisherige Praxis, Produkte unabhängig vom Zustand und ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen.

"Durch die Einschränkung des IKEA-Rückgaberechts auf unbenutzte Produkte wollen wir auch sicherstellen, dass Kunden Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht nach kurzem Gebrauch entsorgen, sondern den Wert des Produkts schätzen im Sinne des Ressourceneinsatzes, der dafür nötig war", wird Ikea-Deutschland-Chef Dennis Balslev in mehreren Zeitungen zitiert.

Ikea-Rückgaberecht zum zweiten Mal verschärft

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Dadurch, dass Ikea ab September nur noch Neuware zurücknimmt, solle dem verbreiteten Missbrauch des großzügigen Umtauschrechts vorgebeugt werden: Offenbar häuften sich in der Vergangenheit die Umtausch-Begehren von Kunden regelmäßig kurz vor Ablauf der Rückgabefrist – frei nach dem Motto: Jetzt hab ich ein Jahr in den Ikea-Möbeln gelebt, jetzt wird es Zeit für Veränderung!

2014 hatte Ikea für die Sensation gesorgt: Der Möbel-Schwede versprach seinen Kunden ein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht! Doch bereits vor knapp zwei Jahren begrenzte Ikea die Möglichkeit, Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen, massiv: "nur" noch ein Jahr haben Kunden seitdem Zeit, genutzte Ikea-Möbel umzutauschen. Mit der neuen Umtauschregel, die am 1. September 2018 in Kraft getreten ist, geht auch diese Großzügigkeit ein Stück weit(er) verloren.

Wichtig: Umtäusche aufgrund von Mängeln (fehlende Teile, Beschädigungen, Farb-Fehler, ...) müssen weiterhin im Rahmen der Gewährleistung von Ikea durchgeführt werden – gut für die Kunden!

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