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Geht auch ganz einfach:

Hartnäckige Irrtümer: 5 Mythen rund um den Rundfunkbeitrag

GEZ

Klicken Sie sich durch die Galerie und erfahren Sie, was Wahrheit ist und wobei Sie sich getäuscht haben!

Da sitzt man abends ganz entspannt beisammen und plötzlich kommt das Thema GEZ auf – das wars wohl mit der Gelassenheit, denn ein Großteil der Deutschen empfindet den Rundfunkbeitrag als zu hoch, ist mit dem Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunks unzufrieden oder spricht sich sogar für eine Abschaffung des Beitrags aus. Ein idealer Nährboden für jede Menge Irrtümer & Halbwissen, das sich hartnäckig hält.Doch was steckt wirklich hinter dem Mythos GEZ?Klicken Sie sich durch die Galerie und werden Sie zum echten GEZ-Experten!>>> Mythos 1: Wer weder Fernseher noch Radio hat, muss auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen! Schon gewusst? GEZ, GEZ-Gebühr oder GEZ-Beitrag sind längst überfällige Begriffe. Sie stammen aus der Zeit, als die sogenannte Gebühreneinzugszentrale (kurz GEZ) noch für die Rundfunkgebühr zuständig war. Im Jahr 2013 gab es eine Reform: Seitdem zieht der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice den monatlich fälligen Rundfunkbeitrag ein. Wenn Sie mehr über den Rundfunkbeitrag erfahren möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen auf einen Blick: [inlineteaser:64776:teaser_inln_content]

GEZ abmelden

GEZ: Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Mythos 1: Nur wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.Falsch! Dieser Irrtum wurzelt in der Vergangenheit des Rundfunkbeitrags. Denn als dieser noch unter „Rundfunkgebühren“ von der GEZ eingezogen wurde, mussten nur Besitzer von Fernseher oder Radio eine monatliche Gebühr entrichten. Fernsehbesitzer zahlten beispielsweise 17,98€ im Monat, wer nur ein Radio besaß, zahlte nur 5,76€.Mit der Verbreitung des Fernsehers in deutschen Wohnzimmern und der Popularisierung internetfähiger Geräte führte man 2013 jedoch den geräteunabhängigen Beitrag ein. Seitdem wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung bezahlt, da davon ausgegangen werden kann, dass nahezu jede Person in Deutschland die Möglichkeit hat, Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen.>>> Mythos 2: Pro Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden!

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GEZ: Was ist ein Haushalt?

Mythos 2: Bei der Beitragspflicht gilt: Eine Wohnung = ein Rundfunkbeitrag!Jein. Zwar wurde im Jahr 2013 mit dem neuen Rundfunkbeitrag erst einmal die Zahlung pro Wohnung fällig, seitdem hat es jedoch in bestimmten Fällen noch Anpassungen gegeben. Im Juli 2018 fiel folgendes Urteil: Wer eine Zweitwohnung unterhält, muss nicht doppelt zahlen! Dazu zählen auch Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen!Zur Befreiung der Nebenwohnung müssen Sie jedoch einen Antrag stellen – das geht schnell und einfach hier.>>> Mythos 3: Wer auf Barzahlung besteht, nutzt ein Schlupfloch im Gesetz!

GEZ-Gebühren

GEZ: Wie kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen?

Mythos 3: Wenn ich auf Barzahlung bestehe, habe ich Ruhe vor dem Beitragsservice!Stimmt nicht! Vor Jahren machte ein Trick die Runde, mit dem man die Beitragspflicht angeblich umgehen könne: Ganz einfach auf die Entrichtung des Beitrags mittels Barzahlung bestehen. Das sorgt für jede Menge zusätzlichen Aufwand und dementsprechend mehr Kosten für die „GEZ“. Die Hoffnung dahinter: Das Geld in bar einzutreiben, wäre dem Beitragsservice zu lästig, deshalb würden sie die GEZ-Gegner einfach in Ruhe lassen.Aber falsch gedacht – der Beitragsservice verweigert die Bargeldzahlung und ein jahrelang andauernder Rechtsstreit beginnt. Im April 2022 fiel nun endlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Barzahlung ist zulässig – jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Beitragspflichtige nachweislich kein Giro-Konto eröffnen können.>>> Mythos 4: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, landet im Gefängnis!

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GEZ: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Mythos 4: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, landet im Gefängnis!Tatsache! 2021 ging eine skurrile Nachricht umher: Ein 53-jähriger Mann wurde wegen rückständiger Rundfunkbeiträge inhaftiert. Sechs Monate lang saß der Nichtzahler in Erzwingungshaft und laut Bundesverfassungsgericht war dies vollkommen verhältnismäßig. Mit einer Vermögensauskunft hätte der Schuldner die Haft ganz einfach beenden können, er weigerte sich jedoch dagegen.Derzeit sehr beliebt:Wer muss GEZ zahlen?GEZ abmelden: Rundfunkgebühren sparenWie kann man die Rundfunkgebühren umgehen?Dieser Fall bildet natürlich die Ausnahme. Für gewöhnlich erhalten Sie zunächst einen Festsetzungsbescheid, mit dem ein Säumniszuschlag von 1% der rückständigen Summe (mindestens jedoch 8€) fällig wird. Ignorieren Sie diesen, folgt ein Vollstreckungsverfahren – wer hierbei die Vermögensauskunft verweigert, kann wie Georg T. im Gefängnis landen.>>> Mythos 5: Jeder in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen!

Rundfunkbeitrag

GEZ: Wann bin ich von der Beitragspflicht befreit?

Mythos 5: Jede Person, die in Deutschland lebt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen!Nein! Grundsätzlich besteht in Deutschland zwar die Beitragspflicht, einige Personen sind von dieser jedoch befreit. Die „GEZ-Befreiung“ betrifft Personen, die…… Hilfe zum Lebensunterhalt …… eine Grundsicherung im Alter oder Erwerbsverminderungsrente …… Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II …… Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …… eine Ausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe …… Ausbildungsgeld für behinderte Menschen …… Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen …… Leistungen nach dem SGB VIII (KjHG) …… Blindenhilfe SGB XII …… Sonderfürsorgeberechtigte …… Taubblinde…… erhalten oder sind. Um sich von der Beitragspflicht zu befreien, füllen Sie ganz einfach den Online-Antrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus.Wenn Sie keiner der oben genannten Personengruppen angehören, haben Sie immer noch die Chance auf eine Ermäßigung der GEZ-Gebühren – dann zahlen Sie nur 6,12€ statt 18,36€! Prüfen Sie Ihren Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags schnell und im GEZ-Quiz >>

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GEZ: Wird es jetzt noch teurer?

Mehr als 18 Euro im Monat kostet der Rundfunkbeitrag 2022. Das sind über 200 Euro im Jahr! Aber das reicht scheinbar nicht. Denn man hört schon wieder Gerüchte, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden soll. Aber stimmt das überhaupt? Und bin ich überhaupt verpflichtet, die GEZ-Gebühren zu zahlen? Hier erfahren Sie es:[inlineteaser:65878:teaser_inln_content]

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