Übergabeprotokoll Mietwohnung Umzugsratgeber: Wohnungsübergabe protokollieren
Ob beim Ein- oder Auszug, ein Übergabeprotokoll ist wichtig, damit Sie sich später nicht mit dem Vermieter über den Wohnungszustand streiten. Welche Dinge Sie unbedingt im Übergabeprotokoll einer Mietwohnung festhalten sollten, um späteren Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, erfahren Sie hier:

Übergabeprotokoll für den Auszug
Bei einem Auszug empfiehlt es sich ein Wohnungs-Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anzufertigen.
Dabei werden der Zustand der einzelnen Wohnräume und eventuelle Mängel schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Der Vermieter kann so den Mieter bei einem späteren Auszug nicht für Schäden verantwortlich machen, die nicht im Protokoll festgehalten sind. Fest steht: Mängel, die nicht protokolliert wurden, gehen zu Lasten des Vermieters.
Weigert sich der Vermieter generell ein Protokoll zu erstellen, sollten Mieter die Wohnung zur Sicherheit von einem Dritten begutachten lassen. Das muss nicht zwingend ein Fachmann, sondern kann auch ein Freund oder Nachbar sein. Wichtig sind aber Datum und Unterschrift. Sinn des Übergabeprotokolls ist es, den Zustand einer Wohnung beweissicher festzuhalten, um spätere Auseinandersetzungen mit dem Vermieter bezüglich des Zustands der Wohnung zu vermeiden. Wichtig: Spuren gebrauchsgerechter Abnutzung sind keine Mängel – sie gehören nicht ins Übergabeprotokoll.
Übergabeprotokoll für den Einzug
Ein Wohnungs-Übergabeprotokoll ist beim Einzug in eine neue Wohnung genauso wichtig wie beim Auszug. Mieter und Vermieter sollten alle Mängel festhalten und den Zustand der Wohnung genau beschreiben. Auch Zählerstände für Gas, Wasser und Strom gehören in das Protokoll.
Quelle: selbst ist der Mann