KfW 458: Wärmepumpen-Förderung 2025 Schritt für Schritt beantragen
Eine Wärmepumpe ist klimafreundlich und effizient – doch die Umrüstung kann teuer werden. Dank der Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW-Zuschuss 458) gibt es Geld vom Staat – hier erfahren Sie, wie das geht.
- Staatliche Förderung für den einfacheren Wechsel
- Förderung für Wärmepumpen: Kommt von der KfW
- Überblick: Wer und was wird gefördert?
- KfW-Zuschuss 458 ja oder nein: der Schnell-Check
- Zusätzliche Erklärungen zu Staffelung, Selbstnutzung und Einkommensbonus
- KfW-Zuschuss 458 beantragen: Schritt für Schritt
- Förderhöhen für die Wärmepumpe richtig einschätzen: praktische Beispiele
- Sind die KfW-Fördermittel für Wärmepumpen jährlich begrenzt?
- Ergänzungskredit von der KfW: Finanzierungslücke für die Wärmepumpe schließen
- KfW: Ergänzungskredit Plus 358 und Ergänzungskredit 359
Wärmepumpen sind eine der zentralen Technologien der Energiewende. Sie nutzen Umweltwärme – zumeist aus der Luft – und können so Heizenergie deutlich klimafreundlicher bereitstellen als Öl- oder Gasheizungen. In Neubauten haben Wärmepumpen prozentual mittlerweile klar die Nase vorn, doch auch in vielen Bestandsgebäuden ist der Umstieg technisch möglich. Doch natürlich bringt das Investitionskosten mit sich, die spürbar höher liegen als bei einem einfachen Heizkesseltausch.
Bei Einfamilienhäusern bewegen sich die Gesamtkosten für eine neue Wärmepumpe oft im Bereich von 20.000 bis 35.000 Euro – je nach Wärmequelle, Größe der Anlage und notwendigen Zusatzarbeiten. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist das eine erhebliche finanzielle Belastung.
Staatliche Förderung für den einfacheren Wechsel
Um diesen Schritt attraktiver zu machen, also den Einbau einer Wärmepumpe in relativ neuen Bestandsgebäuden sowie den Heizungswechsel im Altbau voranzubringen, unterstützt der Staat den Einbau von Wärmepumpen mit Zuschüssen. Die zentrale Förderlinie läuft dabei nicht mehr über die BAFA, sondern über die staatliche Förderbank KfW. Konkret über das KfW-Zuschuss-Programm 458 “Heizungsförderung für Privatpersonen“.
Wer sich rechtzeitig darum kümmert, die formalen Vorgaben beachtet und die Anträge sorgfältig vorbereitet, der kann einen beträchtlichen Teil der Investition zurückerhalten – im Optimalfall 70 Prozent der Kosten. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung 2025 richtig beantragen und welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten
Förderung für Wärmepumpen: Kommt von der KfW
Die KfW fördert den Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden, sofern diese als klimafreundlich gelten. Förderfähig sind unter anderem Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen. Die Förderung umfasst sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung. Nicht förderfähig sind beispielsweise Wartungs- und Betriebskosten sowie Kosten für die Entsorgung der alten Heizungsanlage.
Bonus-Info: Was ist die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank, deren ungewöhnlicher Name auf den Zeitraum ihrer Gründung zurückzuführen ist – sie wurde nämlich 1948, also kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs, ins Leben gerufen. Die KfW ist keine normale Geschäftsbank, sondern arbeitet als Anstalt des öffentlichen Rechts im staatlichen Auftrag und vergibt ihre Fördermittel und -kredite oft über Partnerbanken.
War ihr ursprünglicher Auftrag tatsächlich der Wiederaufbau Deutschlands, fördert sie heute vor allem Investitionen in Klimaschutz, Wohnen oder Infrastruktur. Für Privatpersonen bekannt sind vor allem ihre Programme zu energetischer Sanierung, zum Wohneigentum oder eben zum Heizungstausch. Daneben unterstützt die KfW auch Unternehmen und Kommunen. Die KfW gewährt Privatpersonen finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, gibt aber auch Kredite zu kundenfreundlicheren Konditionen als Privatbanken.
Überblick: Wer und was wird gefördert?
Der Einbau einer Wärmepumpe in Privathaushalten läuft aktuell unter dem KfW-Programm “Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458). Gefördert werden unter anderem der Kauf und Einbau einer Wärmepumpe im Bestand bei Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent plus möglichen Boni zusammen und ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die förderfähigen Kosten wiederum sind auf 30.000 Euro begrenzt, daraus ergibt sich eine maximale Summe von 21.000 Euro, die man für den Umstieg auf eine Wärmepumpe von der KfW als Zuschuss bekommen kann.
Die Antragstellung ist vor dem Beginn des Vorhabens im Portal “Meine KfW“ durchzuführen. Dafür wird eine sogenannte “Bestätigung zum Antrag (BzA)“ gebraucht, die man als Privatperson von einem Fachunternehmen (z. B. einem Heizungsbetrieb) oder einem Energieeffizienz-Berater erhält. Nach erfolgter Antragstellung im Online-Portal erhält man in der Regel zeitnah eine Förderzusage von der KfW. Später ist in dem Portal eine “Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ einzureichen, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann.
KfW-Zuschuss 458 ja oder nein: der Schnell-Check
Gebäude & Maßnahme: Wohngebäude im Privatbesitz in Deutschland, mehr als fünf Jahre alt. Gefördert werden unter anderen Wärmepumpen inklusive Planung und Umfeldmaßnahmen. Daneben werden durch die KfW-Förderung 458 auch andere Technologien wie solarthermische Anlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz bezuschusst.
Förderhöhen in Prozent:
Grundförderung: 30 Prozent (nicht abhängig von Selbstnutzung)
Effizienzbonus: +5 Prozent für Wärmepumpen mit Wasser-/Erd-/Abwasserquelle oder mit natürlichem Kältemittel (nicht abhängig von Selbstnutzung)
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozent – u. a. beim Austausch von alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen (abhängig von Selbstnutzung)
Einkommensbonus: +30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen kleiner 40.000 Euro (abhängig von Selbstnutzung)
Deckelung: insgesamt werden maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt
Förderfähige Kostenobergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei Wohneinheit 2 bis 6 sind es 15.000 Euro, ab Wohneinheit 7 nur noch 8.000 Euro.
Zusätzliche Erklärungen zu Staffelung, Selbstnutzung und Einkommensbonus
Die KfW-Staffelung der förderfähigen Kostenobergrenzen gilt pro Gebäude, nicht pro Antragsteller. Die maximale Fördersumme richtet sich also nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude. Für die erste Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro gefördert werden, für jede weitere Wohneinheit bis Nummer 6 nur noch 15.000 Euro.
Der Nachweis der Selbstnutzung für die Inanspruchnahme von Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus muss anhand einer amtlichen Meldebestätigung oder Meldebescheinigung erbracht werden. Seit August 2024 können auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser den KfW-Zuschuss 458 beantragen und den Grund-Zuschuss in Höhe von 30 Prozent erhalten, für sie gibt es diese beiden Boni aber nicht.
Die Maximalgrenze von 40.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen für den Einkommensbonus bezieht sich nicht auf das Brutto- oder Nettoeinkommen. Sondern auf den Punkt „zu versteuerndes Einkommen“ aus dem Einkommensteuerbescheid. Errechnet wird diese Summe aus dem Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und einem nicht unerheblichen Steuerfreibetrag.
KfW-Zuschuss 458 beantragen: Schritt für Schritt
1. Maßnahme planen und BzA organisieren
Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten auswählen und in Absprache mit diesem die Auslegung vornehmen. Das heißt: Festlegung auf eine Wärmepumpen-Technologie sowie die planerische Dimensionierung und Abstimmung der Anlage auf das Gebäude und den Wärmebedarf. Es geht hier also darum, dass die Wärmepumpe in Leistung, Größe und Betrieb zum Haus passt.
Lassen Sie die sogenannte “Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen, dabei wird eine 15-stellige BzA-ID generiert. Dies erledigt auch das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte.
2. Vertrag korrekt abschließen
Vor Antrag dürfen Sie nur einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen. Dieser muss laut KfW-Wortlaut “eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW und das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten.“ Verkürzt gesagt: So ein Vertrag gilt erst, wenn die KfW-Zusage da ist.
Kein Baubeginn bzw. keine Durchführung des Vorhabens vor Erhalt der Förder-Zusage – sonst ist der Zuschuss weg.

3. Antrag im Kundenportal “Meine KfW“
Zuerst muss ein Konto beim KfW-Portal angelegt werden.
Danach kann dort der Förderantrag ausgefüllt werden, natürlich unter Angabe der zwingend benötigen BzA-ID sowie der Adresse des Investitionsortes.
Im Antrag selbst werden nicht nur die Art der Heizung – in unserem Fall eine “elektrisch angetriebene Wärmepumpe, Beheizung über Wasser/Beheizung über Luft“ –, sondern auch die Wärmequelle (Optionen: Luft, Erdwärme, Wasser, sonstige Wärmequellen) vermerkt.
Zusätzlich steht im Antrag auch die geplante Investitionssumme, dort im Wortlaut als “Summe geplanter förderfähiger Kosten für die Heizungsanlage“ bezeichnet.
Des Weiteren werden die möglichen Boni angehakt sowie das Fachunternehmen bzw. der Energieeffizienz-Experte genannt.
Schließlich muss noch der Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hochgeladen werden.
4. Zusage abwarten – dann umsetzen
Im Zusagefall erhält der Antragsteller oder die Antragstellerin schon nach wenigen Tagen ein Zusageschreiben, in dem auch die maximale Höhe des Förderzuschusses genannt wird.
Sobald die Zusage für den Zuschuss da ist, kann man mit dem Einbau der Wärmepumpe starten. Dafür gibt es dann eine (großzügige) Frist: Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein.
5. Fertigstellung: BnD und Nachweise
Nach dem Einbau der Wärmepumpe erstellt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte die sogenannte “Bestätigung nach Durchführung (BnD)“, die ihrerseits eine 15-stellige BnD-ID enthält.
Diese muss, nach einer Identifizierung per Videochat oder Postident-Verfahren, im KfW-Portal hochgeladen werden.
Selbiges gilt für die Schlussrechnung, die Meldebescheinigung bei Inanspruchnahme eines Bonus mit Selbstnutzungspflicht sowie Steuerbescheide, falls der Einkommensbonus beantragt wurde.
Fristen für die Einreichung Nachweise: Auch hier kommen die 36 Monate nach Zusage ins Spiel. Zusätzlich gilt die Regel, dass die Nachweise maximal sechs Monate nach dem Datum der letzten Rechnung hochgeladen werden müssen.
Nach positiver Prüfung wird das Geld durch die KfW ausbezahlt – laut eigener Aussage der KfW wird “der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats überwiesen“.
Förderhöhen für die Wärmepumpe richtig einschätzen: praktische Beispiele
Fall 1: Eine Familie A mit 70.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen verdient zu viel Geld für den Einkommensbonus und hat eine erst 15 Jahre alte Gasheizung im Haus, deshalb entfällt auch der Klimageschwindigkeitsbonus. Es bleiben nur die Grundförderung sowie der Effizienzbonus beim Einbau einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe. In der Summe kommt die Familie also auf 35 Prozent Förderzuschuss. Betragen die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch 22.000 Euro, dann kann Familie A mit einer Förderung in Höhe von 7.700 Euro rechnen.
Fall 2: Eine Einzelperson B mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro möchte das von den Eltern geerbte Einfamilienhaus modernisieren. Sie bleibt damit unter der Verdienstgrenze und hat Anspruch auf den Einkommensbonus von 30 Prozent. Eine 24 Jahre alte Nachtspeicherheizung im Haus wird im Zuge der Sanierung ersetzt, das bringt weitere 20 Prozent, nämlich den Klimageschwindigkeitsbonus. Zusammen mit der Grundförderung von 30 Prozent und dem Effizienzbonus von fünf Prozent landet die Person bei einer theoretischen Förderhöhe von 85 Prozent. Hier kommt jedoch die Deckelung ins Spiel, die stuft das Ganze auf 70 Prozent zurück. Betragen die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch in diesem Fall 27.000 Euro, kann Person B mit einem Zuschuss von 18.900 Euro rechnen.
Fall 3: Eine Familie C kauft sich ein sanierungsbedürftiges Reihenhaus, das vor dem Einzug modernisiert werden soll. Die Familie verdient ebenfalls zu viel Geld für den Einkommensbonus, hat aber eine 23 Jahre alte Gasheizung in dem Bestandsgebäude, die im Zuge des Heizungstausches ersetzt wird – sie hofft daher auf 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Zusammen mit der Grundförderung und dem Effizienzbonus käme sie damit auf 55 Prozent Förderung. Allerdings kann die Familie aufgrund des Zustands ohne funktionierende Heizung noch nicht in das Haus einziehen – damit entfallen die 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus wieder, weil der nur für selbstgenutzte Immobilien gilt. Angesichts förderfähiger Kosten von in diesem Fallbeispiel 30.000 Euro landet Familie C bei einer 35-Prozent-Förderung und somit bei einem Zuschuss von 10.500 Euro.
Sind die KfW-Fördermittel für Wärmepumpen jährlich begrenzt?
Die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW-Zuschuss 458) unterliegt aktuell keiner festen Jahresfrist und ist auch nicht an ein festgelegtes, öffentlich kommuniziertes Jahresbudget gebunden. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jederzeit Anträge gestellt werden können, solange die Mittel verfügbar sind.
Für das Jahr 2025 gibt es – wenig überraschend – derzeit keine offiziellen Informationen darüber, ob die Mittel im Laufe des Jahres erschöpft sein könnten. Weil zur Antragstellung die “Bestätigung zum Antrag“ samt ID-Nummer sowie der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung nötig sind, kann man sich ohnehin nicht von einem Tag auf den anderen für eine Wärmepumpe entscheiden und den KfW-Antrag gleich mit ausfüllen. Daher ist es empfehlenswert, das Thema zeitnah und ernsthaft abzuwägen, sobald sich die Frage eines Heizungstausches stellt – und dann den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um sicherzugehen, dass Fördermittel noch verfügbar sind.

Ergänzungskredit von der KfW: Finanzierungslücke für die Wärmepumpe schließen
Neben dem direkten KfW-Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, bietet die KfW auch einen Ergänzungskredit an, um Privatpersonen bei den verbleibenden Investitionskosten zu unterstützen. Dabei handelt es sich um den Kredit Nr. 358/359 “Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“.
Denn: Auch wenn der Zuschuss aus dem Programm 458 einen beträchtlichen Teil der Investition abfedern kann, bleibt in vielen Fällen ein Restbetrag, den Eigentümerinnen und Eigentümer selbst tragen müssen. Gerade bei umfangreichen Sanierungen, die Dämm-Maßnahmen oder einen Fenstertausch beinhalten, kann dieser Eigenanteil mehrere zehntausend Euro betragen.
Dieser KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit dem Zuschuss 458 beantragt werden und auch nur dann, wenn bereits eine Zuschuss-Zusage für das Sanierungsvorhaben erteilt wurde. Im Detail sagt die KfW zu den Bedingungen: “Mit dem Ergänzungskredit fördern wir Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Diese Zusage beziehungsweise Bewilligung liegt nicht länger als 12 Monate zurück.“
KfW: Ergänzungskredit Plus 358 und Ergänzungskredit 359
Wer mit seinem Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro bleibt, der kann den Ergänzungskredit Plus (358) beantragen, der für die erste Zinsbindungsfrist von fünf Jahren einen extrem niedrigen, effektiven Jahreszins von nur 0,01 Prozent bietet. Liegt das Jahreseinkommen über 90.000 Euro kommt hingegen der KfW-Kredit 359 infrage – hier liegt der effektive Jahreszins in den ersten fünf Jahren bei aktuell 3,15 Prozent.
Während der Antrag für die Heizungsförderung 458 direkt im KfW-Portal durchgeführt werden muss, erfolgt die Antragstellung für den Ergänzungskredit in der Regel über die eigene Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, da die KfW Kredite nicht direkt an Privatpersonen vergibt.
Was ist eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe ist ein Heizsystem, das vorhandene Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein nutzbares Temperaturniveau anhebt. Sie nutzt dafür Strom als Antriebsenergie und liefert damit Heizwärme und häufig auch Warmwasser fürs Haus. Im Ergebnis ersetzt sie Kessel und Brennstofflager – ohne lokale Emissionen. In der Praxis bedeutet das: Statt Energie zu “verbrennen“, verschiebt die Wärmepumpe vorhandene Wärme dorthin, wo sie gebraucht wird – und arbeitet besonders effizient in gut gedämmten Gebäuden oder mit großen Heizflächen wie Fußbodenheizungen.
Wie funktioniert eine Wärmepumpe?
Technisch arbeitet sie wie ein umgekehrter Kühlschrank: Ein Kältemittel nimmt über den Verdampfer Umweltwärme auf, wird im Verdichter auf höheres Temperaturniveau “gepresst“ und gibt die Wärme im Verflüssiger an das Heizsystem ab; ein Expansionsventil schließt den Kreis. Mit einer Kilowattstunde Strom lassen sich so typischerweise drei bis vier Kilowattstunden Wärme bereitstellen (Jahresarbeitszahl 3 bis 4). In der Praxis bedeutet das: Selbst bei Außentemperaturen um den und unter dem Gefrierpunkt kann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe das Haus zuverlässig mit passenden Vorlauftemperaturen versorgen.
Kann eine Wärmepumpe nachgerüstet werden?
Ja, in vielen Bestandsgebäuden ist die Nachrüstung möglich. Wichtig sind eine passende Heizlast, möglichst niedrige nötige Vorlauftemperaturen (idealerweise ≤ 55 bis 60 °C) und ausreichend große Heizflächen. Oft helfen ein hydraulischer Abgleich oder der Tausch einzelner Heizkörper; zudem sind Aufstellort, Schallschutz und Stromanschluss zu prüfen. In der Praxis bedeutet das: Wenn Räume heute schon mit moderaten Vorlauftemperaturen warm werden, stehen die Chancen gut – ansonsten kann eine Hybridlösung (z. B. mit bestehendem Kessel) den Umstieg erleichtern.
Was kostet eine Wärmepumpe?
Die Höhe der Investition hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort sowie der Wahl der Technik ab. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegen Gesamtkosten inklusive Montage häufig im Bereich von etwa 15.000 bis 25.000 Euro, Sole/Wasser-Systeme mit Erdsonden eher bei 20.000 bis 35.000 Euro. Zusätzliche Posten wie größere Heizkörper, Pufferspeicher oder Elektroarbeiten können aber noch hinzukommen. Laufend fallen Stromkosten an, die sich mit guter Effizienz, Wärmepumpen-Tarifen oder eigener PV-Anlage senken lassen. In der Praxis bedeutet das: Am wirtschaftlichsten arbeitet die Anlage, wenn sie niedrige Vorlauftemperaturen erreicht und übers Jahr eine hohe Arbeitszahl erzielt; Förderprogramme können die Einstiegskosten spürbar reduzieren.
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