Genehmigung für Spielhaus?

Wann sind Trampoline und Klettergerüste erlaubt?

Der Sommer zieht viele Menschen in den Garten – zum Grillen, Fußballspielen oder Sonnenbaden. Doch nicht überall herrscht eitel Sonnenschein: Was, wenn der Nachbar den Garten plötzlich als Action-Spielplatz für seine Kinder umfunktioniert und einen meterhohen Spielturm, ein Monster-Trampolin oder einen Riesen-Swimming-Pool aufbaut?

Trampolin
Foto: Hersteller / Amazon
Auf Pinterest merken

Konflikte in der Nachbarschaft sind hier häufig die Folge. Ob das Aufstellen von überdimensionalen Freizeitgeräten überhaupt erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Sind Riesen-Trampoline im (Miet-)Garten erlaubt?

Trampoline und Spieltürme sind derzeit in vielen Höfen und Gärten zu finden. Dabei gilt für Mieter: „Sofern alle Bewohner den Garten oder Hof nutzen dürfen, müssen die anderen Mietparteien vorab um Erlaubnis gebeten werden“, erklären die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz.

Ist sogar eine bauliche Maßnahme notwendig, zum Beispiel eine Bodenvertiefung zum Aufbau eines Trampolins oder eine feste Verankerung eines Klettergerüstes im Boden, ist in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wichtig: Die Spielgeräte dürfen beim Aufbau den Untergrund nicht beschädigen und auch beim späteren Entfernen sollten keine Schäden entstehen. Ansonsten müssen die Verantwortlichen für die Reparatur aufkommen. Außerdem gilt: Wer im Außenbereich überdimensionale Freizeitgeräte aufbaut, sollte bei der Auswahl des Standortes darauf achten, dass andere Mieter wie auch Grundstücksnachbarn möglichst wenig gestört werden. Und selbst wenn Vermieter und Nachbarn nichts gegen Spielturm oder Trampolin einzuwenden haben: Die allgemeinen Ruhezeiten müssen eingehalten werden!

Störung der Privatsphäre oder Lärm?

Doch meistens entstehen Konflikte, wenn sich die Nachbarn durch den Lärm oder in ihrer Privatsphäre gestört fühlen – denn nicht selten entwickelt sich beispielsweise ein Riesen-Trampolin zum Anziehungspunkt für die Kinder aus der Nachbarschaft. Ist es dann möglich, einen Abbau des Spielgeräts zu fordern? „Hierfür gibt es keine rechtlich einheitliche Regelung“, erklären die Juristen des D.A.S. Leistungsservices und fahren fort: „Jedes Bundesland regelt das Nachbarrecht in eigenen Gesetzen, die je nach örtlichen Gebräuchen Unterschiede aufweisen.“ Um Ärger mit den Nachbarn von vornherein zu vermeiden, sollten Familien das Spielgerät besser an einer abgelegenen Stelle des Gartens platzieren.

Sonderfall: Trampolin im Garten einer WEG

Sind Sie nicht Mieter sondern Eigentümer einer Geschoswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, entscheidet die gültige Teilungserklärung der WEG über die Zulässigkeit eines Trampolins im (gemeinschaftlich genutzten) Garten. Selbst, wenn der Gartenanteil als „Ziergarten“ ausgewiesen ist, darf der Eigentümer dieses Gartenteils ein mobiles Trampolin aufstellen, entschied das Amtsgericht München (AG München, Az. 485 C 12677/17).

Das Amtsgericht München ist der Auffassung, dass der Begriff „Ziergarten“ nicht bedeute, dass in einem solchen nur Zierpflanzen wachsen dürften und Kinder dort nicht zu spielen hätten. Wo aber Kinder spielen dürften, sei auch das Aufstellen von Spiel- und Sportgeräten erlaubt. Es gehöre zum geordneten Zusammenleben von Miteigentümern, dass spielende Kinder und deren Spielgeräte in gewissem Rahmen hinzunehmen seien. Das Trampolin sei nicht fest im Boden verankert und damit auch nicht als bauliche Veränderung anzusehen.

Praxistipp: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthält die sogenannte Teilungserklärung wichtige Vorgaben. Unter anderem regelt sie, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum sind, also einzelnen Eigentümern gehören, und welche unter das Gemeinschaftseigentum fallen. Sie kann aber auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer näher beschreiben.

Quelle: Ergo / D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

Toom Rabattaktion - Foto: iStock / Epiximages
Nur am Sonntag: 20 Prozent Rabatt auf Outdoor-Produkte bei toom

Heimgärtner aufgepasst: Dieses Wochenende am 15. Juni 2025 gibt es bei toom attraktive Rabatte auf Pflanzen, Erde und Outdoor-Zubehör. Ideal für Garten, Terrasse oder Balkon.

AL-KO Gewinne Sommerzeit - Foto: Hersteller / AL-KO
AL-KO verlost Akku-Heckenscheren-Set im Wert von 399,90 Euro

Emissionsfrei, kabellos und smart durch das Gartenjahr: Ob große oder kleine Gärten, Mähen oder Schneiden – die solo® by AL-KO Akku-Highlights sorgen das ganze Jahr über für eine nachhaltige Gartenpflege.

OASE Gewinne Sommerzeit - Foto: Hersteller / OASE
OASE verlost Teichsauger im Wert von 519,95 Euro

Entdecken Sie die OASE Wasserwelten: Ein Gartenteich ist der perfekte Rückzugsort und schafft eine entspannte Atmosphäre. Und nicht nur Menschen fühlen sich hier wohl: Wasser lockt eine Vielzahl von Tieren an und macht Ihren Garten lebendig. Gestalten Sie sich Ihre ganz persönliche Wasserwelt, wie es zu Ihnen passt.

Floragard Gewinne Sommerzeit - Foto: Hersteller / Floragard
Floragard verlost 6 Erden-Pakete im Wert von je 65 Euro

Erden für den Sommergarten: Blumen einpflanzen, Pflanzen in zu klein gewordenen Gefäßen umtopfen, Kräuter ins Freie umziehen – für viele Einsätze bietet Floragard die passende Erde.

Kränzle Gewinne Sommerzeit - Foto: Hersteller / Kränzle
Sommerzeit mit Kränzle
Kränzle verlost Hochdruckreiniger im Wert von 459 Euro

Mit Hochdruck in den Sommer: Der neue Hochdruckreiniger Quickly von Kränzle sorgt dafür, dass Wege, Terrassen und Co. im Handumdrehen wieder glänzen

Ballistol Gewinne Sommerzeit - Foto: Hersteller / Ballistol
Ballistol verlost 2 Ballistol-Toolboxen im Gesamtwert von mehr als 300 Euro

BALLISTOL – Schutz für Werkzeug, Grill und Mensch: Von Hautpflege- und Insektenschutz-Mitteln über Tierpflege-Öl und Reinigern bis hin zu Spezial-Produkten für Handwerk, Werkstatt und Industrie.