Anstieg der Rundfunkgebühren

Rundfunkbeitrag: Weitere GEZ-Erhöhung geplant

Netflix, Amazon, Disney – die Streaming-Giganten machen es den öffentlich-rechtlichen immer schwerer. Deshalb verlangen die Rundfunkanstalten jetzt mehr Geld. Und das soll über eine weitere Erhöhung der Rundfunkbeiträge reinkommen.

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland nicht erst in Zeiten hoher Inflation zu einem kontrovers diskutierten Thema geworden. Viele Menschen in Deutschland sind der Meinung, sie würden den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu viel Geld zahlen und dafür nicht das bekommen, was sie sich wünschen. Auf Protest und Beitragsverweigerungen folgen regelmäßig Vollstreckungsmaßnahmen, Klagen und sogar Haftandrohungen. Die nun durchgesickerten Pläne zur Beitragsanpassung werden die Fronten zwischen GEZ-Gegnern und Rundfunkanstalten also wohl alles andere als entspannen: Bis zu 25€ monatlich sollen an Rundfunkgebühren bald vom Beitragszahler fällig werden.

Welche Pläne haben die Rundfunkanstalten zur Erhöhung der Rundfunkgebühren?

Auf Europas größter Bildungsmesse, der didacta 2023 in Stuttgart, stellte ARD-Vorsitzender Kai Gniffke erstmals seine Pläne für eine „neue ARD“ vor. Eine neue ARD, das heißt für Gniffke eine Investition „in exzellenten Journalismus und hervorragende Technologie“. Es ist ein Versuch in Zeiten sich verändernder Mediennutzung, mit Tech-Giganten wie Netflix & Co. mitzuhalten. Das Problem: Investitionen in zukunftsfähige Technik kosten Geld und zwar mehr Geld als den Rundfunkanstalten zur Verfügung steht. 

Deshalb legen ARD und ZDF der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) letzte Woche ihre Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 vor. Der Finanzplan veranschlage laut ARD und ZDF jährlich rund 2,16 Prozent mehr Geld für das Programm und bis zu 2,7% mehr für Personal. Gleichzeitig betonen die Sender, dass sie mit ihren Forderungen noch deutlich unter der aktuellen Inflationsraten liegen und einen Großteil der realen Mehrkosten durch interne Einsparungen ausgleichen würden. 

Wann und von wem wird über eine erneute Beitragsanpassung entschieden?

Durch die Bedarfsanmeldung der Sender bei der KEF ist nun erstmal das Prüfverfahren eröffnet. Darin wägen die 16 von den Ländern berufenen Sachverständigen die Finanzwünsche der Rundfunkanstalten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ab. Mit einer Empfehlung zur neuen Beitragshöhe der KEF kann wohl erst Anfang 2024 gerechnet werden. Doch auch dann ist die Entscheidung über die Beitragserhöhung noch nicht final getroffen. Denn im Anschluss an die KEF-Empfehlung braucht es die einstimmige Zustimmung aller Bundesländer. Bereits jetzt meldeten sich einige Länderchefs zu Wort und fordern von den öffentlich-rechtlichen Medienhäusern eine Finanzplanung ohne steigende Rundfunkbeiträge. Es bleibt also spannend, ob sich der Rundfunkbeitrag in den nächsten Jahren wirklich auf über 25€ erhöhen wird und ob der Prozess wieder so lange dauert wie beim letzen Mal.

Wann wurden die Rundfunkgebühren zuletzt erhöht?

Erst im August 2021 wurde die letzte Beitragsanpassung fällig – dabei stieg der monatlich fällige Beitrag um 86 Cent von 17,50€ auf 18,36€. Damals dauerte es rund 1,5 Jahre bis die Erhöhung durchgesetzt war, denn die Landesregierung von Sachsen-Anhalt stellte sich quer. Schon kurz nach der Erhöhung kamen Gerüchte über eine weitere Anpassung auf. Bisher haben die Rundfunkanstalten ihren Bedarf jedoch nur alle vier Jahre bei der KEF angemeldet. Dass eine neue Erhöhung also frühestens 2025 in Kraft treten wird, ist wahrscheinlich.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Grundsätzlich ist jede in Deutschland gemeldete Person ab 18 Jahren dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu zahlen. Wer sich eine Wohnung teilt, teilt sich allerdings auch den Rundfunkbeitrag. Darüber hinaus müssen Sie nicht den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn Sie einen Nachweis über eine Hörschädigung, Seh- oder anderweitige Behinderung nachweisen können und Ihr Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt. Sie erhalten dann eine Ermäßigung und es werden nur 6,12€ monatlich fällig.