Treppenlift: Kosten und Einbau
Wenn die Mobilität nachlässt, werden Treppen zu gefährlichen Hindernissen. Ein Treppenlift kann helfen, diese Barriere zu überwinden, ist jedoch auch nicht ganz billig.

Ob durch Alter, Krankheit oder Unfall – wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, hilft es weder dem möglichen Heilungsprozess noch Ihrem allgemeinen Wohlbefinden, wenn Sie sich im Schleichtempo die Treppe rauf und runter quälen müssen. Im besten Fall verkompliziert sich dadurch Ihr Alltag, im schlimmsten Fall stürzen Sie die Treppe runter und verschlechtern Ihren Zustand nur noch weiter. Für solche Fälle sind Treppenlifte ideal und werden teilweise sogar von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezuschusst.
Wie viel kostet ein Treppenlift?
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist in erster Linie immer eine Frage des Preises. Dieser kommt vor allem darauf an, ob noch Umbaumaßnahmen nötig sind, wie Ihre Treppe gestaltet ist und welche Art Lift es werden soll. Für eine gerade Treppe können Sie mit Preisen zwischen 5000 und 10000 Euro rechnen, für kurvige Treppen gut 10000 bis 15000 Euro. Holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein, um die Kosten effektiv vergleichen und möglichst gering halten zu können. Das wird auch Ihre Pflegekasse freuen, denn die hilft Ihnen – unter bestimmten Umständen – bei der Finanzierung.
Treppenlift: Was zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in erster Linie sogenannte Hilfsmittel. Dazu zählen etwa Sehhilfen, Hörhilfen und Prothesen – nicht jedoch Treppenlifte. Ein Treppenlift zählt jedoch zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und kann unter bestimmten Umständen bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen Pflegegrad haben und der Umbau nötig ist, entweder um die Pflege zu gewährleisten, Sie oder Pflegekräfte deutlich zu entlasten oder Sie durch den Lift an Selbstständigkeit gewinnen. In solchen Fällen bezuschusst die Pflegekasse den Treppenlift mit bis zu 4000 Euro, 8000 Euro bei pflegebedürftigen Eheleuten und bis zu 16000 Euro bei einer Wohngemeinschaft mit vier oder mehr pflegebedürftigen Personen. Mindestens 10 Prozent der Kosten müssen Sie allerdings selbst übernehmen.
Praxistipp: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse und holen Sie sich unbedingt eine Genehmigung von dieser ein, bevor Sie den Einbau des Treppenlifts veranlassen.
Ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihren Eigenanteil am Treppenlift steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass eine außergewöhnliche Belastung vorliegt. Hierfür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass der Treppenlift der Heilung oder Linderung dient. Dafür reicht ein Attest Ihres Hausarztes. Während es zwar sinnvoll ist, sich das Attest vor der Anschaffung zu besorgen, kann der Hausarzt die Notwendigkeit auch im Nachhinein bescheinigen. Wichtig ist nur, dass der Treppenlift zum Zeitpunkt des Einbaus medizinisch notwendig war.
Treppenlift: Wie breit muss die Treppe sein?
Der Einbau von Treppenliften ist bei den meisten Treppen kein Problem, denn durch die Bauordnung ist eine Mindestbreite von 80 cm für Einfamilienhäuser und 100 cm für Mehrfamilienhäuser vorgeschrieben. Das ist für die meisten Treppenlifte breit genug. Wichtig ist außerdem, dass eine Restlaufbreite von 60 cm aus Sicherheitsgründen nicht dauerhaft eingeschränkt werden darf. Das heißt, ist der Treppenlift so breit, dass ein Durchgang kleiner als 60 cm freibleibt, muss der Lift einklappbar sein, sodass die Restlaufbreite garantiert ist, sobald der Lift nicht mehr in Betrieb ist.

Praxistipp: In besonders alten Häusern kann die Treppenbreite manchmal schmaler ausfallen. Fragen Sie hier einfach bei den Treppenliftherstellern nach, ob diese auch besonders schmale Lifte im Angebot haben.
Treppenlift: Bis wieviel kg?
Herkömmliche Treppenlifte haben ein Maximalgewicht von 150 kg, in Ausnahmefällen bis 200 kg. Für stark übergewichtige Menschen ist daher ein Plattformlift erforderlich. Da diese eigentlich dazu dienen, Rollstuhlfahrer samt Rollstuhl zu befördern, liegt deren Gewichtsgrenze bei 300 kg.