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Geht auch ganz einfach:

Schornsteinfeger Schornsteinfeger berät beim Kaminkauf

Ärger wegen eines qualmenden Kamin- oder Kachelofens – Stichwort „Feinstaub“? Geeignete Maßnahmen können schon vor Inbetriebnahme einer Feuerstätte verhindern, dass zu hohe Emissionswerte entstehen. Eine Beratung durch den Schornsteinfeger ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert.

Schornsteinfeger berät beim Kaminkauf

Der Schornsteinfeger informiert über die Inbetriebnahme eines Kaminofens, die Verbrennungsluftversorgung und die erforderliche Abgasstrecke. Des Weiteren gibt der Schornsteinfeger wertvolle Tipps zum Umgang mit dem Brennholz. So darf beispielsweise nur trockenes, unbehandeltes Scheitholz mit einer Restfeuchte von maximal 20 Prozent verbrannt werden.

Ein Beratungsgespräch mit dem Schornsteinfeger ist aber auch schon vor dem Kauf einer Feuerstätte sinnvoll. Außer auf eine angemessenen Heizleistung (hier wird häufig zu großzügig dimensioniert) sollte man auf geprüfte Produkte achten, die etwa mit dem „EFA-Qualitätssiegel“, „DIN-plus“ oder dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind. Sie werden im Hinblick auf die Qualität sowie den Schadstoffausstoß strengen Kontrollen unterzogen, so dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird.
Praxistipp: Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger – er berät Sie fachkundig und neutral.

 

Neue Kehrintervalle: Der Schornsteinfeger kommt seltener

Der Schornsteinfeger kommt künftig seltener ins Haus: Messungen der Emissions- und Abgasverluste nach der 1. BImSchV erfolgen bei jüngeren Ölheizungen nur noch alle drei Jahre, bei älteren im Zwei-Jahres-Rhythmus. Und die Abgasleitungen moderner Öl-Brennwertgeräte, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, müssen nur alle zwei Jahre überprüft und gereinigt werden.

Schornsteinfeger

Wer eine moderne Öl-Brennwertheizung mit schwefelarmem Heizöl betreibt, bekommt zukünftig seltener Besuch vom Schornsteinfeger: Die Überprüfung und Reinigung der Abgaswege erfolgt dann nur noch alle zwei Jahre. So regelt es die seit 1. Januar 2010 geltende Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO), die erstmals bundeseinheitlich die Aufgabengebiete des Schornsteinfegerhandwerks zum Brandschutz und zur Betriebssicherheit von Heizungsanlagen zusammenfasst. Die bisher unterschiedlichen Landesverordnungen haben damit ihre Gültigkeit verloren. Mit dem verlängerten Prüfzyklus berücksichtigt der Gesetzgeber die saubere und umweltschonende Verbrennung von Heizöl EL schwefelarm. Der auf zwei Jahre verlängerte Turnus für das Kehren des Schornsteins gilt deshalb auch für Öl-Standard- und Öl-Niedertemperaturheizkessel, sofern sie raumluftunabhängig arbeiten und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Raumluftunabhängig arbeitet ein Heizkessel, wenn die Verbrennungsluft über eine separate Leitung direkt aus dem Freien zugeführt wird. Unverändert gilt eine einjährige Kehr- und Prüfpflicht für alle raumluftabhängig arbeitenden Ölheizanlagen, auch wenn sie mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Öl-Brennwertgeräte sowie raumluftunabhängig arbeitende Ölheizkessel, die mit Standardheizöl betrieben werden, müssen ebenfalls einmal jährlich vom Schornsteinfeger geprüft werden.

Kaminkehrer

Für die regelmäßigen Messungen der Emissionen und Abgasverluste durch den Schornsteinfeger gelten mit dem Inkrafttreten der novellierten 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ebenfalls verlängerte Zyklen. Die Überprüfungsfristen orientieren sich allein am Alter der Heizanlage. Alle Ölheizkessel, ob Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte, werden in den ersten zwölf Betriebsjahren zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft. Für alle Geräte, die länger als zwölf Jahre in Betrieb sind, verkürzt sich der Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre. Bislang wurden Emissionen und Abgasverluste nach der 1. BImSchV unabhängig vom Alter einmal pro Jahr kontrolliert. Der Gesetzgeber trägt mit diesen verlängerten Intervallen dem technologischen Fortschritt in der Heiztechnik Rechnung. „Die Technologieentwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Anlagen im Emissionsverhalten stabiler geworden sind“, heißt es dazu im Anhang zum Gesetzesentwurf der novellierten 1. BImSchV.

Fotos: Insstitut für wirtschaftliche Oelheizung IWO / Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. bdew

Quelle: selbst ist der Mann 12 / 2006

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