PU-Schaum
Polyurethane (PU, DIN-Kurzzeichen: PUR) sind Kunststoffe oder Kunstharze, welche aus der Reaktion von Polyolen mit Polyisocyanaten entstehen. Polyurethane können je nach Herstellung hart und spröde, aber auch weich und elastisch sein. Heimwerker kennen Polyurethane vor allem in aufgeschäumter Form als Montageschaum.
Das verwendete Treibmittel MDI (Diphenylmethan-4,4'-di-isocyanat) zwingt Hersteller, Händler und Verbraucher nun zu grundlegenden Veränderungen: Herkömmlicher PU-Schaum gehört seit einer EU-Verordnung vom Dezember 2010 in den "Giftschrank"! Denn europaweit wird die Kennzeichnungspflicht von Chemikalien immer härter. Produkte mit mehr als einem Prozent MDI tragen künftig den R40-Satz: „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“.
Die aktuell im Markt angebotenen PU Schäume enthalten meist mehr als ein Prozent MDI, des Stoffes, der in Verdacht steht, krebserregend zu sein. Außerdem werden die Verpackungen mit dem R40-Satz „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“ versehen. Die Hersteller haben auf die strengen Richtwerte reagiert und bieten PU-Schaum mit einem MDI-Gehalt < 1% an. Dieser Montageschaum darf weiterhin als Mitnahmeartikel im Baumarktregal angeboten werden.
PU-Schaum: Verkauf nur durch geschultes Personal
PU-Schaum, der den Grenzwert von 1% MDI überschreitet, darf nicht mehr als Selbstbedieungungsartikel (auch nicht in Automaten) angeboten werden. Die Baumarktregale werden dort leer bleiben. Allein geschultes Personal darf die Montageschaum-Dosen nach individueller Gefahrenbelehrung an den Baumarkt-Kunden aushändigen.
Denn für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen ist nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Sachkunde erforderlich, denn der Umgang mit sehr giftigen, giftigen und anderen sehr bedenklichen Stoffen und Zubereitungen setzt Fachkundigkeit voraus. Eine Abgabe MDI-haltiger Produkte an Kunden von Baumärkten ist daher nur noch durch Personen zulässig, die die nach § 5 der ChemVerbotsV vorgeschriebene Sachkunde besitzen.