Mietrecht Diese Regeln gelten auf dem Balkon
Der Balkon gehört zur (Miet-)Wohnung dazu und kann vom Bewohner auch nach seinem Geschmack genutzt werden. Doch im Mietrecht sind auch Grenzen formuliert: Diese Regeln gelten auch auf dem Balkon!

Man muss nur einmal selbstkritisch überlegen: Welches Verhalten meines Nachbarn würde mich stören? Im Video zeigen wir die drei größten Aufreger zwischen Mietern, Nachbarn und Eigentümern, die die geltenden Balkon-Regeln brechen:
Manche Regeln muten vielleicht übergenau, spitzfindig, ja sogar kurios an: Warum darf man auf dem Balkon nicht grillen, aber Kochdünste aus dem offenen Küchenfenster muss jeder Nachbar dulden? Die Gerichtsurteile sind in diesem Punkt eindeutig: Grillen ist NICHT der eigentliche Nutzungszweck des Balkons (anders als das Kochen in der Küche). Hier gilt es also, besonders Rücksicht zu nehmen.
Auch beim Blumengießen gibt es oft Streit: Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, dass das eigene Gießwasser nicht auf die Kaffeetafel des Nachbarn unter mir tropft, oder? Also sparsam gießen, Untersetzer verwenden, besser früh morgens gießen oder Balkonkästen gleich auf der Innenseite befestigen – das ist auch bei Sturm sicherer: Reißt ein Blumenkasten im Sturm ab, haften Sie für schäden!
Balkon-Regeln in der Hausordnung beachten
Nicht nur das Mietrecht oder der Mietvertrag (auch die Teilungserklärung bei Wohnungseigentum!) können Regeln für das Leben auf dem Balkon enthalten: Das "kleine 1x1 des nachbarschaftlichen Zusammenlebens" wird meist in der Hausordnung geregelt. Auch die darin enthaltenen Vorschriften zu Ruhezeiten oder Nutzungsbeschränkungen sind in der Regel bindend, sollen Sie doch das friedliche Zusammenleben im Haus garantieren. Über Rücksicht freuen wir uns doch alle: Ob man nun selbst "nur einmal im Jahr" eine Party wirft – oder halt die Nachbarn feiern.