Immobiliengutachter
Mit ihnen hat man oft zu tun, wenn man Eigentum verkaufen muss: Immobiliengutachter übernehmen die gutachterliche Tätigkeit zur Bewertung des Immobilienwertes (Kauf/Verkauf), Regelungen von Erbangelegenheiten, Ermittlung von Werteinflüssen bei rechtlichen Belastungen (Wegs-, Erbbau- oder Nachbarrecht), steuerrechtliche Beurteilungen (zum Beispiel Erbschafts-, Grund- und Grunderwerbssteuer) sowie Beleihungen.

Die Berufsbezeichnung Immobiliensachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt. Allgemein unterscheidet man zwischen öffentlich bestellten und vereidigten, selbsternannten sowie verbandsanerkannten Immobiliensachverständigen. Bei öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen liegt man meist auf der sicheren Seite.
Immobiliensachverständiger: Checkliste
Teuer muss eine Immobilienbewertung nicht sein. Ein beratendes Gespräch, eine Inaugenscheinnahme der Verträge sowie eine Besichtigung des Objektes sind in der Regel in einigen Arbeitsstunden durch den Immobiliengutachter erledigt. Der Stundensatz differenziert nach Region und Markt; er liegt beispielsweise in Berlin bei ca. 120 Euro/Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. In jedem Fall kann vor Beauftragung ein Angebot eingeholt werden.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) gibt zudem eine Honorarrichtlinie heraus sowie eine Checkliste für qualifizierte Gutachten. Immobiliensachverständige sind zum Beispiel unter www.bvs-ev.de unter der Sachverständigensuche zu finden.
Quelle: selbst ist der Mann 1 / 2015