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Geht auch ganz einfach:

Bauabnahme

Neben dem Vertrag ist für die Rechtsposition des Bauherren am wichtigsten vielleicht die Bauabnahme. Manche Bauunternehmer behaupten, das sei bloß eine Formalie, aber „tatsächlich hat dieser Schritt weitreichende rechtliche Folgen – Fehler bei der Baubnahme auch“, warnt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im Eigentum e.V.

Hausbau: Bauabnahme korrekt durchführen
Die kontinuierliche Baubegleitung durch den Architekten stellt sicher, dass bei der Bauabnahme nur wenig Baumängel festgestellt werden.
Inhalt
  1. Die rechtlichen Konsequenzen der Bauabnahme
  2. Bauabnahme – und keiner hat‘s gemerkt
  3. Immer förmliche Bauabnahme!
  4. Vorbereitung der Bauabnahme
  5. Bauabnahme: Einbehalt für Mängelbeseitigungskosten
 

Die rechtlichen Konsequenzen der Bauabnahme

Mit der Bauabnahme hat der Bauunternehmer seine Arbeit im Wesentlichen getan. Jetzt geht das Objekt auf den Bauherren über. Praktisch heißt das:

  • Für Baumängel, die bei der Abnahme bekannt sind, muss der Kunde einen Vorbehalt anmelden, sonst verliert er den Anspruch auf ihre Beseitigung.
  • Der Unternehmer hat Anspruch auf die Schlusszahlung. 
  • Die Gefahr für Schäden geht auf den Auftraggeber über. Wenn der Blitz vor der Abnahme in den Bau schlug, hatte der Unternehmer das auf seine Kosten zu reparieren. Jetzt hat der Baukunde den Schaden. Es ist also wichtig, dass ab diesem Termin das Gebäude versichert ist.
  • Die Beweislast für die Ursachen von Mängeln kehrt sich um. Das bedeutet: Wenn sich beispielsweise das Parkett verzieht, muss bis zur Abnahme der Parkettleger beweisen, dass Grund dafür nicht sein schlechtes Holz oder ein Fehler bei der Versiegelung ist. Kann er das nicht, muss er für den Schaden aufkommen. Nach der Abnahme ist es Sache des Baukunden, das Gericht zu überzeugen, dass der Handwerker für die Macke verantwortlich ist und nicht etwa seine falsch eingestellte Fußbodenheizung oder starke Raumfeuchtigkeit. Gelingt ihm das nicht, bekommt er ein neues Parkett nur auf eigene Rechnung.
  • Die Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen.

Hausbau
Bauvertrag

Prüfen Sie den Bauvertrag sorgfältig, um Streit mit dem Bauträger zu vermeiden

 

Bauabnahme – und keiner hat‘s gemerkt

Wenn der Baukunde nicht aufpasst, gilt das Haus rechtlich als abgenommen, und er hat überhaupt nichts davon gemerkt. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Das ist passiert, wenn der Unternehmer - beim normalen Bauvertrag - eine Frist für die Bauabnahme setzt und der Kunde sie einfach verstreichen lässt. Beim VOB-Vertrag tritt dieser Effekt ein, wenn der Bauunternehmer dem Bauherren die Fertigstellung seine Arbeit schriftlich mitteilt und der Kunde nicht reagiert, etwa mit einer Aufforderung zur Abnahme. Dann gilt das Haus nach zwölf Werktagen als abgenommen. Die Folge: Alle Wirkungen der Bauabnahme treten ein mit Ausnahme des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen für nicht vorbehaltene Mängel. Die dritte Möglichkeit hat sogar zusätzlich diesen Effekt, wenn nämlich der Kunde zu erkennen gibt, dass er den Bau übernimmt, etwa indem er ihn nutzt oder den restlichen Werklohn ohne Vorbehalt zahlt.

 

Immer förmliche Bauabnahme!

Seine Interessen kann der Kunde nur durch eine förmliche Bauabnahme schützen. Sie sollte bereits im Bauvertrag fest vereinbart werden. Die Unterstützung durch einen Architekten oder Bauingenieur empfiehlt sich unbedingt. Im Abnahmetermin besichtigen alle Beteiligten gemeinsam das Gebäude und fertigen darüber ein Protokoll an. Es wird von allen unterschrieben und enthält neben Datum, Uhrzeit und Teilnehmern vor allem eine detaillierte Auflistung aller bekannten Baumängel, den Vorbehalt der Rechte wegen der Mängel und außerdem Fristen zu ihrer Beseitigung.

Übrigens: Der Termin kann auch anders ausgehen, denn bei schweren Mängeln darf der Kunde die Bauabnahme verweigern. Und das sollte er auch tun, denn sonst treten die Wirkungen der Abnahme ein, er muss etwa zahlen und verliert damit ein wichtiges Druckmittel. Allerdings sollte der Kunde sich zunächst mit seinem Fachbegleiter über das Gewicht der Fehler verständigen. Denn wenn er die Abnahme zu Unrecht ablehnt, kann der Bauunternehmer ihn darauf verklagen.

 

Vorbereitung der Bauabnahme

Es verbessert die Chancen, dass im – zeitlich naturgemäß begrenzten – Abnahmetermin keine Mängel übersehen oder vergessen werden, wenn die Baustelle schon vorher gemeinsam mit dem Architekten oder Bau-Ingenieur kontrolliert wurde. Am besten ist eine kontinuierliche professionelle Baubegleitung mit Vor-Ort-Baubegehungen nach Fertigstellung des Kellergeschosses, des Rohbaus und des Dachstuhls, nach Abschluss der Rohinstallation, nach Aufbringen des Innenputzes, nach Einbringen des Estrichs und vor der Schlussabnahme.

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Baumängel

Baumängel erkennen und reklamieren muss der Bauherr, sie beseitigen muss der Bauunternehmer

 

Bauabnahme: Einbehalt für Mängelbeseitigungskosten

Das Gesetz gibt dem Baukunden ein wirksames Mittel, den Bauunternehmer zu motivieren, die im Abnahmeprotokoll festgelegten Fristen zur Mängelbeseitigung einzuhalten: Er kann das Doppelte der voraussichtlich dafür nötigen Kosten von seiner Schlusszahlung einbehalten. Gabriele Heinrich: „Diese Möglichkeit sollte er nutzen. Bei Schätzung der Kosten hilft ihm der Architekt oder Bau-Ingenieur, der ihn bei der Abnahme begleitet.“

Text: wohnen im Eigentum e.V. Fotos: Allianz Leben, bhw

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