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Geht auch ganz einfach:

Fallobst

Das Obst von Nachbars Baum fällt auf Ihr Grundstück – aber dürfen Sie es auch nehmen? Wir erklären, was beim Thema Fallobst gilt.

Fallobst: Wem gehört es?
Der Apfel fällt von Nachbars Baum auf Ihr Grundstück: Dürfen Sie den Apfel essen?
Inhalt
  1. Fallobst von Nachbars Baum: Schütteln verboten
  2. Fallobst aus dem eigenen Garten
  3. Pilze sammeln: Wie viele darf man nehmen?

Der Baum des Nachbarn hängt voller Obst – einige Früchte fallen sogar in Ihren Garten. Aber darf man das Obst dann einfach nehmen? Wem gehört das Fallobst? Hier erfahren Sie, wann Sie das Obst von der anderen Seite des Gartenzauns verwenden dürfen und wann Sie Fallobst besser liegen lassen.

 

Fallobst von Nachbars Baum: Schütteln verboten

Um das Schicksal von Fallobst kümmert sich das Bürgerliche Gesetzbuch BGB (§ 911): Wenn Obst von überhängenden Zweigen direkt in Nachbars Garten fällt oder wegen der Hanglage eines steilen Grundstücks dorthin rollt, gehört es dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem es gelandet ist. Aber dieser darf nicht nachhelfen, darf also überhängende Früchte nicht abpflücken oder den Baum schütteln.
Umgekehrt darf der Baumeigentümer sein Obst zwar pflücken, dabei aber nicht das Grundstück des Nachbarn betreten. Fallobst, das auf öffentliche Wege fällt, gehört weiter dem Baumbesitzer! Indes haben sich ein paar Idealisten der Rettung des Fallobstes verschrieben und wollen die Lebensmittel nicht einfach vergammeln sehen. Unter dem Motto "ernten statt verschwenden" ermutigen sie zu einer bewussten Nutzung von Fallobst.

 

Fallobst aus dem eigenen Garten

Wurde vergessen, den Obstbaum rechtzeitig auszulichten, werfen Obstbäume im Sommer viel Obst vor der endgültigen Reife ab. Vieles davon kann man selbst weiterverarbeiten (als Kompott, als Apfelkuchen oder als Kleintierfutter).

Wie man Obst und Gemüse einlegen kann, zeigen die 5 Tipps im Video:

 

Wurmstichige Äpfel sollte man aber nicht wegwerfen, sondern als Wildtierfutter an abgelgenen Stellen im Garten ablegen: Insekten, Vögel und Igel naschen gern davon!

 

Pilze sammeln: Wie viele darf man nehmen?

Sobald sie aus dem Boden sprießen, machen sich viele auf, um in der Natur Pilze zu sammeln. Allerdings gibt es auch einige Regeln, die Sie befolgen sollten – denn nicht überall ist das Sammeln von Pilzen erlaubt. Und auch die Menge ist vorgeschrieben!

In Naturschutzgebieten und im vor allem bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Geschützte Arten, darunter heimische Rotkappen, Morcheln, Pfifferlinge und Steinpilze dürfen laut Bundesartenschutzverordnung in geringer Menge für den eigenen Bedarf (!) gesammelt werden. Als geringe Pilzmenge gilt je nach Region das, was für ein bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Eine allgemeine Regel gibt es aber nicht: Wie viel genau gepflückt werden darf, entscheidet immer die zuständige Behörde vor Ort.

Quelle: selbst ist der Mann 12 / 2015

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