Haus sichern Einbruchschutz: So sichern Sie Ihr Eigenheim
Ein Einbruch bedeutet nicht nur einen materiellen Verlust und Schäden am Haus, sondern belastet auch das persönliche Sicherheitsgefühl der Bewohner. Mit einfachen Mitteln schieben Sie Einbrechern zuverlässig einen Riegel vor und können Ihr Haus sichern.
Hier erfahren SIe, was Sie tun sollen und selbst tun können, um Ihr Haus vor Einbrechern zu sichern.
Materiellen Schaden kann man ersetzen – die psychischen Folgen eines Einbruchs quälen die Opfer langfristig: Der Kriminologe Günther Deegener erforschte, dass 70% aller Einbruchopfer über erhebliche Ängste klagten. Bei 63% traten Schlafstörungen auf, jeweils 47% bekamen Kopfschmerzen oder Magen- und Darmbeschwerden. Mehr Selbstberuhigung als realistische Lagebeurteilung ist der Satz: „Bei mir wird nicht eingebrochen, bei mir gibt es nichts zu holen!“ Denn in der Regel prüfen Einbrecher vor der Tat nicht, ob sich der Einbruch „lohnt“.
Einbruchschutz nachrüsten: Wie Sie Ihr Haus sichern
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Haus sichern: Zahl der Einbrüche stark gestiegen
Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 belegt, dass die Zahl von Wohnungseinbrüchen um 9,9 Prozent gestiegen ist im Vergleich zum Jahr 2014. Demnach fanden in nur einem Jahr 167.136 Einbrüche statt. Vor allem in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hat sich die Zahl der Einbrüche überdurchschnittlich stark erhöht. Doch auch wenn man einen Einbruch nicht gänzlich verhindern kann, so kann man es dem Einbrecher mit diversen Sicherungsmaßnahmen sehr viel schwerer machen, ins Haus zu gelangen.
Die Erfahrung der Polizei zeigt, dass rund ein Drittel aller Einbruchversuche erfolglos abgebrochen werden. Zusatzschlösser an Türen und Fenstern, Rollläden mit Aufschiebeschutz und selbstverriegelnde Garagentore erschweren den Tätern ihr Handwerk. Anwesenheitssimulationen im Haus schrecken Täter zusätzlich ab.
Völlig verhindern können Sie einen Einbruch so nicht, doch je länger der Täter braucht, um ins Haus zu kommen, desto höher ist für ihn die Gefahr, entdeckt zu werden. Die auch nachträglich montierbaren Zusatzsicherungen „stehlen“ dem Einbrecher wichtige Zeit – und schützenIhr Haus.
Tipp: Bei Einbruch-Schäden, die Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen, gibt es keinen Schutz vom Versicherer.
Versicherungsschutz überprüfen
Einbruchschäden und Verluste erstattet bei Privatpersonen die Hausratversicherung. Als Richtwert für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Eine sogenannte Stehlgutliste, die den gestohlenen Hausrat aufzählt (die genaue Bezeichnung der Gegenstände genügt, Preisangaben sind nicht erforderlich), muss spätestens drei Wochen nach dem Einbruch bei der Polizei und der Versicherung eintreffen – anderfalls ist der Versicherer nicht zu einer Schadensbegleichung verpflichtet.

Achtung: Lassen Sie für mehr als zwei Monate Ihr Haus unbewohnt, könnte das Ihren Versicherungsschutz gefährden. Längere Abwesenheiten gelten versicherungstechnisch als „gefahrerhöhend“ und müssen der Versicherung gemeldet werden.