Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
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ramtam
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RE: Sonnen im Garten ohne Kleidung erlaubt?
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RE: Kräuter anbauen in der Wohnung?
Schnittlauch, Basilikum, Thymian und Rosmarin sind recht unkompliziert und lassen sich gut im Raum halten, Petersilie wächst schlecht nach und finde ich im Bund günstiger.
Koriander macht auch schnell schlapp, da man aber nicht viel braucht ist er im Topf sehr praktisch. Als Bund ist er meist zuviel.
Das Basilikum darf nicht ständig feucht sein, es ist in seiner Heimat sehr Hitzebeständig und fault bei zu viel Übergießen. -
RE: Tee oder Kaffee was ist euch lieber?
Ich habe es gar nicht mit warmen Getränken und trinke daher weder Kaffee noch Tee.
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RE: Welchen Einrichtungsstil habt Ihr?
Wir haben alles im Landhausstil. Und as schon seit Jahrzehnten...