Balkone sind genehmigungspflichtig
Nachträglich angebaute Balkone sind genehmigungspflichtig. Bevor Sie in die Planung einsteigen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde über Einschränkungen, etwa durch bestehende Bebauungspläne, erkundigen.

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Suchen Sie darüber hinaus das Gespräch mit Nachbarn, die sich durch Ihren Freisitz gestört fühlen könnten. Auch Mieter, deren Wohnung durch den Balkon an Tageslicht einbüßt, sollten Sie frühzeitig informieren. Bei Eigentumswohnungen haben die Miteigentümer des Gebäudes generell ein Mitspracherecht.
Bei Mietwohnungen gilt ein Balkonanbau als Wohnwert steigernde Modernisierung: Hier müssen bestimmte Ankündigungsfristen eingehalten werden.
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