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Biozide in Lack und Lasur
Seit Juli 2012 müssen biozid wirkende Holzschutzmittel, die ausschließlich auf der Wirkstoffkombination Propiconazol und IPBC basieren, durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zugelassen werden – darauf weist Remmers als Anbieter entsprechender Holzschutzmittel aus aktuellem Anlass hin.
„Unakzeptabel“ bzw. mit einem „Risiko“ verbunden wird künftig ein Holzschutzmittel schon dann eingestuft, wenn in Tests nur ein Bruchteil jener Biozid-Konzentration festgestellt wird, bei der im Laborversuch keine schädliche Wirkung mehr festgestellt werden konnte. Der Holzschutzmittel-Anbieter Remmers verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die eigenen Biozid-Produkte im Rahmen einer RAL-Zertifizierung schon länger auf einen zurückhaltenden Einsatz von Bioziden hin ausgelegt sind.
Hintergrung: REACH-Verordnung
"Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht." Quelle: Wikipedia














