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Kennen Sie Ihre Grenzen?

vom 09.04.2010
Kennen Sie Ihre Grenzen?

Ob Carport, Wintergarten oder Gartenhäuschen – auch für kleinere Neu- oder Anbauten gelten zahlreiche Regeln und Gesetze. Grenznahes Bauen ist daher häufiger Anlass für Nachbarschaftsstreit als viele Bauherren vermuten.

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„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ – was schon Friedrich Schiller wusste, erfahren Grundstückseigentümer oft am eigenen Leib. Jahrelange Streitigkeiten, oft auch vor Gericht, nehmen den Kontrahenten die Freude an Eigenheim und Garten und rauben oft den letzten Nerv.

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Thomas Müller aus Hanau weiß, wie man viele Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen lässt. Wer erst einmal in den eigenen vier Wänden wohnt und auch stolzer Gartenbesitzer ist, der kennt die vielen kleinen Probleme: Muss das Auto wirklich im Freien stehen? Muss die Terrasse im Winter wirklich unbenutzt bleiben? Müssen Rasenmäher und Sonnenschirm wirklich im Keller lagern?

Ist die Hypothek aufs Häuschen abbezahlt, lassen sich wieder größere Projekte angehen. Ein Carport, ein Gartenhäuschen oder ein Wintergarten sind kleine Träume, die den Traum vom Eigenheim oft erst wirklich rund machen. Doch vor der Realisierung dieser Wünsche sollte eine umfassende Beratung stehen.

Allgemein gilt, dass kleinere Bauten oder Anbauten auf dem eigenen Grund nicht baugenehmigungspflichtig sind, aber die Ausnahmen bestätigen die Regel. Kommunale Vorschriften und Landesgesetze sind hier ebenso zu beachten wie die Rücksichtnahme auf die lieben Nachbarn.

Durch eindeutig festgelegte Grundstücksgrenzen und die Einhaltung von Mindestabständen lässt sich zwar nicht jeder Streit vermeiden, aber wer sich an die baurechtlichen Vorschriften hält, hat im Streitfall immer die besseren Karten. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, erkundigt sich vor der Umsetzung einer geplanten Baumaßnahme nach den entsprechenden Vorschriften. Dazu zählen gegebenenfalls auch Fragen der Bodenversiegelung, des Wasserschutzes oder der Statik. Ansprechpartner sind in den meisten Fällen die Bauämter auf kommunaler oder Kreis-Ebene.

„Auch bei Einhaltung der Mindestabstände zum Nachbargrundstück empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem oder den Nachbarn zu suchen. Streit entsteht schließlich oft aus Missmut oder Neid, und dem kann so vorgebeugt werden“, so Thomas Müller. „Es soll ja auch vorkommen, dass der Nachbar die Baubehörde informiert, wenn ihm ein Bauwerk nicht gefällt. Deshalb sollte man auf keinen Fall einfach drauflosbauen, denn im Extremfall drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Nachgenehmigungsverfahren oder sogar eine Abbruchverfügung.“

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Quelle/Foto: Diplom-Ingenieur Thomas Müller, Geschäftsführer Vermessungsbüro Müller

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