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Balkone nachträglich anbauen

vom 17.06.2010
Balkone nachträglich anbauen

Wenn im Frühling die ersten Sonnenstrahlen kommen, wird häufig der Wunsch nach einem eigenen Balkon geweckt. Eine Nachrüstung ist an fast allen Häusern möglich und schnell realisierbar. Eigentümer sollten jedoch einige wichtige Spielregeln kennen und einhalten.

Neben zusätzlichem Wohnraum bietet ein Balkon vor allem im Sommer eine erhöhte Lebensqualität. Wohnungen, die bisher ohne auskommen mussten, können jetzt für diesen Sommer nachrüsten.

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Doch bevor Besitzer mit dem Umbau starten, müssen sie an einige Dinge denken. So darf in Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Eigentümern ein Balkon nur angebaut werden, wenn alle Besitzer des Hauses einwilligen. Eine kostensparende Option in einem Mehrfamilienhaus kann der gemeinschaftliche Anbau von Balkonen an allen Wohnungen sein.

Auch die Nachbarn sollten um Zustimmung gebeten werden – der Bau kann sich sonst enorm verzögern, wenn diese im Bauverfahren ihre Einwilligung verweigern. Nach der Zustimmung aller empfiehlt es sich, einen Architekten zu engagieren. Dieser berät bei der richtigen Wahl des Materials, der passenden Balkonart und der optimalen Platzierung.
Tipp: Bei Architekten besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. So kann man die Gesamtkosten des Baus besser abschätzen.

Im Anschluss gilt es, einen Bauantrag zu stellen. Dieser muss beim Bauamt eingereicht werden und enthält neben einer Baubeschreibung den Lageplan, verschiedene Gebäudeansichten und einen Grundriss. Eigentümer sollten sich dringend vorher über regionale Vorschriften informieren und diese bei ihrem Bauvorhaben berücksichtigen.

Nach allen Abstimmungen geht es an die Umsetzung. Hierbei empfiehlt es sich, eine Spezialfirma zu beauftragen. Der Architekt kann dabei erneut helfen, wenn es um baurechtliche Schritte und die Überwachung der konkreten Arbeiten geht.

Auch wenn die Nachrüstung auf den ersten Blick mit etwa 15 000 Euro für einen Einzelbalkon erst einmal eine große Investition darstellt, macht sie sich bezahlt. Für Eigentümer steigert sich vor allem die Wohnqualität. Außerdem wird zusätzliche Abstellfläche geschaffen. Bei vermieteten Objekten erhöhen sich nicht nur die Vermietungschancen, sondern auch die Einnahmemöglichkeiten: Ein Balkon kann zu 50 Prozent als Wohnfläche berechnet werden. Für die Finanzierung der Modernisierungsarbeiten bietet sich ein Bausparvertrag an.

Foto: LBS

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