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PAK – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
PAK ist die Abkürzung für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Fast alle PAK sind nachweislich karzinogen (krebserregend). Sie sind in Teer- und in geringeren Mengen in Erdölprodukten enthalten.
PAK stehen, auch nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung, im begründeten Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs erzeugend zu sein und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Besonders gesundheitsgefährdend sind solche Produkte einzustufen, die eine hohe PAK-Konzentration besitzen und die längeren Hautkontakt haben.
Seit 2005 gibt es in Deutschland Richtwerte für Produkte, die mit der Haut oder Lebensmitteln in Kontakt kommen und die von Herstellern freiwillig eingehalten werden sollten. Für Produkte mit vorhersehbarem Hautkontakt von bis zu 30 Sekunden – also beispielsweise einen Reifenmantel oder eine Fahrradhupe – gilt als empfohlener Richtwert: 200 Milligramm PAK je Kilogramm für insgesamt 16 derzeit als relevant definierte PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren maximal 20 Milligramm je Kilogramm.
Verbraucher haben selbst nur wenige Möglichkeiten, sich gegen den Kauf von PAK-belasteten Produkten zu wappnen. Wo es möglich ist, sollten sie auf Produkte mit GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten. Denn eine zu hohe PAK-Konzentration führt dazu, dass das Prüfzeichen nicht vergeben wird. Darüber hinaus sollten in jedem Fall Gummi- oder Kunststoffprodukte gemieden werden, die stark riechen oder stinken. Dies entspricht nicht dem Stand moderner Produktion und kann ein Hinweis auf eine hohe PAK-Belastung sein.
























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