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Abläufe

DIN 1986 fordert unter jeder Auslaufstelle in Gebäuden eine Ablaufstelle, außer unter Ausläufen für Feuerlöschzwecke und für Wand- und Geschirrspülmaschinen. Letztere müssen über einen Geruchverschluß an die Abwasserleitung angeschlossen sein oder über einen in eine Ablaufstelle einhängbaren Schlauch das Abwasser abpumpen. Der Ablaufstelle darf Wasser auch über dem Fußboden ohne Pfützenbildung z.B. in Kellerräumen zufließen.

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