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TÜV-geprüfte Klettergerüste
Berthold Tempel ist Sachverständiger für Spielgeräte beim TÜV Rheinland Berlin Brandenburg. Der Sicherheitsexperte für Kinder-Spielgeräte gibt gute Tipps, wie Sie Unfälle im eigenen Garten vermeiden.
Wenn auch die für öffentliche Spielplätze recht strengen europäischen Normenvorgaben im privaten Bereich rein rechtlich in das Ermessen des Hausbesitzers gestellt sind: Schon zum Schutz vor gefährlichen Unfällen mit Spielgeräten sollten die wichtigsten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden – zumal dies meist ohne großen technischen Aufwand möglich ist.
So sollten Sie beim Selbstbau oder der Anpassung von Klettergeräten und Podesten mögliche Fangstellen vermeiden. Die Abstände zwischen Bauteilen sollten dabei so bemessen werden, dass der Körper des Kindes nicht hineingeraten und dabei festklemmen kann – oder sie sollten so weit voneinander entfernt liegen, dass sowohl der Körper als auch der Kopf ganz hindurchrutschen kann. Als kritische Maße gelten hierbei Abstände zwischen 89 mm und 230 mm.
Am besten berücksichtigen Sie diese Regel schon bei der Planung von Außenanlagen, in denen Kinder spielen sollen – zusätzliche Kosten fallen dabei nicht an. Oft können sogar Bereiche, in denen die Vorgabe nicht eingehalten wurde, noch nachgebessert werden, indem Sie zum Beispiel einzelne Bauteile aufdoppeln. Im Bereich von Treppenstufen ist dies zum Beispiel eine gute Möglichkeit, um die Stufenhöhe auch für Erwachsene bequem begehbar zu halten (siehe Zeichnung).
Um an Treppen Fangstellen zu vermeiden, können Sie einen Trick anwenden: Aufdoppelungen verkleinern den Stufenabstand (B) unter die geforderten 89 mm (A).

























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