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Baugenehmigung für Klettergerüst

Wenn in einem gemeinschaftlich genutzten Garten auf einmal ein großes Trampolin für Kinder steht oder ein Klettergerüst aufgebaut wird, finden daran nicht alle Mieter Freude. Auch im eigenen Garten kann eine Baugenehmigung für ein Kletterhaus erforderlich sein.
Wenn der Nachbar im Garten plötzlich einen meterhohen Spielturm, ein Monster-Trampolin oder einen riesigen Swimmingpool aufbaut, sind häufi g Konflikte die Folge. Für Mieter gilt laut der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Sofern alle Bewohner den Außenbereich nutzen dürfen, müssen alle anderen Mietparteien vorab um Erlaubnis gebeten werden“. Ist sogar eine bauliche Veränderung des Grundstücks notwendig oder muss das Spielgerät fest im Boden verankert werden, muss der Vermieter in jedem Fall zustimmen. Wichtig: Die Spielgeräte dürfen beim Aufbau den Untergrund nicht beschädigen und auch beim späteren Entfernen sollten keine Schäden entstehen. Ansonsten müssen die Verantwortlichen für die Reparatur aufkommen.
Genehmigung für Bau von Spielgeräten?
Anders als bei Mietern benötigen Hauseigentümer normalerweise keine Einverständniserklärung der Nachbarn vor dem Aufstellen von Freizeitgeräten im Garten. Allerdings können bei einem fest in den Boden eingelassenen Swimmingpool die Landesbauordnungen Regelungen über einzuhaltende Grenzabstände zum Nachbargrundstück enthalten. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Nachbarrechtsgesetze. Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollten Familien Freizeitgeräte besser an einer abgelegenen Stelle des Gartens platzieren.














