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Wenn Baumschnitt zum Nachbarschaftsstreit führt

Wenn es um den Garten und seine Gestaltung geht, schaut der Nachbar manchmal kritisch über den Zaun. Oft muss ein Gericht klären, was erlaubt ist. Wir verraten, wie Sie Nachbarschaftsstreit vermeiden.
Wenn Baumschnitt zum Streit unter Nachbarn führt
Selbst unter Fachleuten wird diskutiert, wie stark man Bäume zurückschneiden sollte, damit sie besser austreiben. Eine solche Streitfrage beschäftigte auch eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Es ging um das Beschneiden von Esskastanien, Eschen und Nussbäumen. Die Mehrheit beschloss ein ziemlich radikales Vorgehen, wogegen sich ein Mitglied zur Wehr setzte. Seine Begründung: Das vorgesehene Zurechtstutzen sei völlig übertrieben und verstoße sogar gegen die Baumschutzsatzung. Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 290a C 6777/08) sah es ebenso und erklärte den Beschluss der Mehrheit für ungültig. Es gehe beim Beschneiden schließlich darum, einem Baum „eine möglichst natürliche und artgerechte Entwicklung seiner Krone zu ermöglichen“.
Nutzung von Wegeflächen
Manche Menschen haben eine gewisse Neigung, Platz zu beanspruchen, der ihnen eigentlich nicht zusteht. So hatte eine Familie im Rheinland entlang eines Durchfahrtsweges mehrere Blumentöpfe, einen Tisch und Stühle aufgestellt, obwohl ihnen ausdrücklich kein Garten mitvermietet worden war. Die Betroffenen verfügten zwar über eine Terrasse, aber das reichte ihnen offensichtlich nicht. Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 10 S 9/11) betrachtete die „Belagerung“ des Weges mit Mobiliar als „einen vertragswidrigen Gebrauch“ der Mietsache und untersagte für die Zukunft derartige Aktionen. Die bereits herumstehenden Gegenstände mussten entfernt werden.














