history back
ANZEIGE
Das Neueste auf SELBST.de
Bauen & Renovieren
Garten & Balkon
Wohnen & Deko
Hobby & Freizeit
Möbel & Holz
Test & Technik
ANZEIGE
ANZEIGE
Wir helfen bei Ihrem Umzug!
Zum UmzugsratgeberDer große Ratgeber zum Thema Umzug »

Werben Sie einen neuen Leser und erhalten Sie eine unserer attraktiven Prämien.

Zum Abo »
Werkzeuge und Zubehör im Test

Bauanleitung zum aktuellen Bauplan

Unser Bauplan hat's in sich: Jetzt bauen wir eine Wasser-, im ... mehr »


Test: Rasenmähroboter

Zehn Rasenmähroboter mussten sich im Test-Garten und auf dem T... mehr »


Test: Unkrautstecher

Jetzt geht es Löwenzahn und Disteln an den Kragen: Wir haben 1... mehr »


Alle Tests »
Zu den Kommentaren (0)

Richtig Schnee räumen

redakteur

Ob pulvrig oder matschig – Schnee auf Straßen und Wegen muss beiseite geräumt werden, sonst drohen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer.

Mehr zum Thema

Matschiger Schnee sowie spiegelglatte Flächen auf Straßen und Wegen gefährden Autofahrer und Fußgänger im Winter gleichermaßen. Um Ihr Grundstück von Eis und Schnee zu räumen, können Sie zwischen zwei grundlegenden Arten wählen: entweder mit Muskelkraft oder mit motorisierten Geräten.

Schneeschaufel oder motorbetriebene Schneefräse?

Schnee räumenEntscheidend hierfür ist die Schneemenge und die Größe der zu räumenden Fläche. So reichen im Normalfall eine Schneeschaufel oder Schneewanne vollkommen aus; wer jedoch in einem schneereichen Gebiet wohnt und ein großes Gelände zu versorgen hat, für den lohnt sich die Anschaffung einer Schneefräse.

Schneeräumpflicht befolgen

Doch ganz gleich, welches Räumgerät Sie benutzen, sind Sie Immobilieneigentümer, müssen Sie laut Verkehrssicherungspflicht Vorkehrungen treffen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. So sind Sie bei Schneefall und Eisglätte dazu verpflichtet, die Zugänge zu Ihrem Haus und auch meist die an Ihrem Grundstück vorbeiführenden Gehwege zu räumen und zu streuen. Üblicherweise müssen Sie diesen Aufgaben werktags ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends nachkommen – der genaue Zeitrahmen findet sich in der Satzung der jeweiligen Gemeinde. Und auch Mieter in Großstädten müssen zum Winterdienst antreten – solange dies im Mietvertrag eindeutig geregelt wurde.

Kein Streusalz verwenden!

Als Streumaterial haben sich stumpfe Mittel wie Sand, Splitt und Granulat bewährt. Salz hingegen greift das Mauerwerk an und stört den Wasserhaushalt der Pflanzen – in vielen Gemeinden ist daher der Einsatz verboten.


 
×
Warum möchten Sie diesen Beitrag melden?
Danke für Ihre Nachricht. Wir werden den Beitrag prüfen und ggf. löschen.
Schließen
Kommentare
Kommentar hinzufügen
Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben.