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Absturzsicherungen für Klettergerüste

Absturzsicherungen für Klettergerüste

Dass Kinder hinfallen, ist ein Teil der natürlichen Bewegungserfahrung – keine Schutzvorkehrung kann und soll das verhindern. Vermieden werden sollen allerdings ernsthafte Verletzungen, die durch Stürze aus größerer Höhe oder auf einen harten Untergrund hervorgerufen werden können.

Klettergerüste und Ständerkonstruktionen müssen deshalb über einem unbefestigten odermit Fallschutzmatten ausgelegten Untergrund errichtet werden. Über ein Meter Podesthöhe müssen außerdem Geländer angebracht werden, damit Kinder beim Spiel nicht versehentlich ins Leere treten und herabfallen können. Das Geländer kann unten offen sein – darf also auch aus einem einfachen Balken bestehen. Wichtig ist, dass die Geländerhöhe zwischen 60 und 85 Zentimeter beträgt – mit dieser auf Kinder abgestimmten Höhe wird vermieden, dass die Kinder unter der Brüstung hindurchfallen oder gar beim Herüberlehnen über die Absperrung fallen könnten. Ab zwei Meter Höhe sollte die Absturzsicherung als geschlossene Brüstung ausgeführt werden. Wird eine durchbrochene Konstruktion gewählt, müssen die Sprossen unbedingt vertikal verlaufen – damit ein Emporklettern vermieden wird – und sollen höchstens 89 mm auseinanderliegen. Die Höhe der Brüstung muss wenigstens 70 Zentimeter betragen.

Die Mindestforderungen auf einen Blick: Ab einem Meter Höhe ist ein Geländer vorgeschrieben, ab zwei Meter eine geschlossene Brüstung

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