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Gasherd mit Flasche..
Ich möchte in meiner Küche einen Gas Herd anschließen, der über eine Propangasflasche betrieben werden soll., Darf ich diese im Haus unter dem Herd stehen haben oder muß ich mit Hilfe einer Zuführung die Flasche außerhalb des Hauses lagern?
Vielen Dank schonmal für die Ideen.
elmo















Re: Gasherd mit Flasche..
Einen Anhaltspunkt (keinen Freibrief) können die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Arbeiten in Küchenbetrieben (BGR 111, insbes. Punkt 3.5.10) liefern. Danach darf in Arbeitsräumen bis 500 cbm Rauminhalt eine Flüssiggasflasche mit einem zulässigen Inhalt bis 33 kg aufgestellt werden, alternativ zwei Flaschen bis je 14 kg. Weitere Maßnahmen zur standsicheren Aufstellung, zum Abstand von der Verbrauchsstelle, zur Lagerung über Erdniveau (nicht im Keller!) etc.) sind einzuhalten.
Entsprechenden Vorgaben finden sich auch in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BDV D34 "Verwendung von Flüssiggas".
Eine automatische Übertragbarkeit auf die Verhältnisse in Wohngebäuden ist dabei nicht gegeben. Hier können zusätzliche engere Vorschriften der Gemeindeverwaltung, des Baurechts, mietvertragliche Regelungen etc. greifen.
Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, ggf. auch mal den Bezirksschornsteinfeger anrufen (der ist in solchen Fragen meist auch kompetent) und bei Herstellern solcher Herde Informationen einholen.
Gruß
Hans Altmeyer