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Umzugsratgeber: Wohnungsübergabe protokollieren

Foto: © tina7si / Fotolia.com
Ob beim Ein- oder Auszug, ein Übergabeprotokoll ist wichtig, damit Sie sich später nicht mit dem Vermieter über den Wohnungszustand streiten.
Übergabeprotokoll für den Auszug:
Bei einem Auszug empfiehlt es sich ein Wohnungs-Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anzufertigen. Dabei werden der Zustand der einzelnen Wohnräume und eventuelle Mängel schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Der Vermieter kann so den Mieter bei einem späteren Auszug nicht für Schäden verantwortlich machen, die nicht im Protokoll festgehalten sind. Fest steht: Mängel, die nicht protokolliert wurden, gehen zu Lasten des Vermieters.
- Übergabeprotokoll-Muster (vom Mieterbund)
Weigert sich der Vermieter generell ein Protokoll zu erstellen, sollten Mieter die Wohnung zur Sicherheit von einem Dritten begutachten lassen. Das muss nicht zwingend ein Fachmann, sondern kann auch ein Freund oder Nachbar sein. Wichtig sind aber Datum und Unterschrift. Sinn des Übergabeprotokolls ist es, den Zustand einer Wohnung beweissicher festzuhalten, um spätere Auseinandersetzungen mit dem Vermieter bezüglich des Zustands der Wohnung zu vermeiden.
Übergabeprotokoll für den Einzug:
Ein Wohnungs-Übergabeprotokoll ist beim Einzug in eine neue Wohnung genauso wichtig wie beim Auszug. Mieter und Vermieter sollten alle Mängel festhalten und den Zustand der Wohnung genau beschreiben. Auch Zählerstände für Gas, Wasser und Strom gehören in das Protokoll.















