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Plus: Video über Schönheitsreparaturen.

Umzugsratgeber: Schönheitsreparaturen selbst ausführen

Foto: © runzelkorn / Fotolia.com
Wie müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden? Für Schönheitsreparaturen müssen Sie keinen Handwerker kommen lassen – auch wenn das im Mietvertrag steht.
Solche Klauseln sind unwirksam. Der Mieter darf seine Wohnung immer selbst renovieren. Er muss es aber ordnungsgemäß tun. Der Vermieter hat nämlich Anspruch auf Arbeiten "mittlerer Art und Güte".
Allgemein gilt: Die Wohnung muss fachmännisch und neutral renoviert sein. Das bedeutet Wände in Schwarz oder Rot müssen überstrichen werden. Fachmännisch und neutral renoviert heißt aber nicht, dass eine Raufasertapete immer komplett erneuert werden muss. Nach Ansicht des Amtsgerichts Münster kann sie mehrmals überstrichen werden.
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Alle Reparatur- und Renovierungsarbeiten, die Sie selbst durchführen können, haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:
Diese Reparatur- und Renovierarbeiten können Sie selbst erledigen:
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