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Wohnen hinterlässt Spuren: Rote Wände, Bohrlöcher oder Kratzer im Parkett. Aber was genau muss man als Mieter beim Umzug reparieren und was nicht? Was genau sind eigentlich Schönheitsreparaturen, muss diese der Mieter oder Vermieter durchführen und welche Klauseln im Mietvertrag sind überhaupt rechtsgültig?
Plus: Video über Schönheitsreparaturen.
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Umzugsratgeber: Schönheitsreparaturen selbst ausführen

redakteur
LupeWie müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?
Wer während seiner Mietzeit auf kräftige Wandfarben steht, muss die Wohnung beim Auszug wieder "neutral" gestalten.

Foto: © runzelkorn / Fotolia.com

Wie müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden? Für Schönheitsreparaturen müssen Sie keinen Handwerker kommen lassen – auch wenn das im Mietvertrag steht.

Solche Klauseln sind unwirksam. Der Mieter darf seine Wohnung immer selbst renovieren. Er muss es aber ordnungsgemäß tun. Der Vermieter hat nämlich Anspruch auf Arbeiten "mittlerer Art und Güte".

Allgemein gilt: Die Wohnung muss fachmännisch und neutral renoviert sein. Das bedeutet Wände in Schwarz oder Rot müssen überstrichen werden. Fachmännisch und neutral renoviert heißt aber nicht, dass eine Raufasertapete immer komplett erneuert werden muss. Nach Ansicht des Amtsgerichts Münster kann sie mehrmals überstrichen werden.

Video ansehen

Alle Reparatur- und Renovierungsarbeiten, die Sie selbst durchführen können, haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:


Diese Reparatur- und Renovierarbeiten können Sie selbst erledigen:

Deckenleuchte anschließen

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Das Wände streichen gehört wohl zu den häufigsten Schönheitsreparaturen – mit unserer Anleitung brauchen Sie das Wändestreichen nicht zu scheuen. mehr >>
 

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Holzfensterrahmen müssen Sie als Mieter nur von innen streichen. Hier lohnt daher das Gespräch mit dem Vermieter, ob nicht ein Handwerker das komplette Fenster repariert. mehr >>


 
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