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EU-weiter Abschied der Glühbirne

vom 20.04.2009
EU-weiter Abschied der Glühbirne

Es ist amtlich: Europa verabschiedet sich von der klassischen Glühbirne. Ab September 2009 werden keine Mattglasbirnen mehr im Handel erhältlich sein, der Ausstieg von Klarglasbirnen erfolgt dann schrittweise bis 2012. Damit verschwindet die klassische Glühfadenlampe 133 Jahre nach ihrer Erfindung durch Thomas A. Edison vom Markt. Grundlage dazu bildet eine Verordnung der Europäischen Kommission, die nun auch von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt wurde.

Die EU erwartet von dieser Maßnahme Energieeinsparungen von nahezu 40 TWh (das entspricht ungefähr dem Stromverbrauch Rumäniens oder von 11 Millionen europäischen Haushalten bzw. der jährlichen Leistung von zehn 500-Megawatt-Kraftwerken) sowie zu einer Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen um jährlich 15 Mio. t.

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Die Verordnung betrifft die typischerweise in Haushalten benutzten Lampenmit schmalem und breitem Sockel (E14/E27) – insbesondere Glühlampen, Halogenlampen und Kompakt-Leuchtstofflampen – und enthält Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz und Funktionalität.

Zunächst entfallen ab 1. September 2009 alle nicht transparenten Lampen, die schlechter als Energieeffizienzklasse A sind. Das bedeutet das unmittelbare Ende für alle mattierten Glühlampen und Halogenlampen jeder Wattzahl sowie für glasklare Glühlampen ab 100 Watt, aber auch für einige Energiesparlampen in Glühlampenform der Klasse B. Bereits gekaufte Lampen dürfen aufgebraucht und Lagerbestände in Geschäften abverkauft werden.

Der Zeitplan des Ausstiegs:

  • ab 01. September 2009 Verbot aller Mattglasglühbirnen und
  • ab 01. September 2009 Verbot von Klarglasglühbirnen ab 100 W
  • ab 01. September 2010 Verbot von Klarglasglühbirnen ab 75 W
  • ab 01. September 2011 Verbot von Klarglasglühbirnen ab 60 W
  • ab 01. September 2012 Verbot von Klarglasglühbirnen ab 25 W
  • ab 01. September 2016 Verbot von Halogenlampen ab Klasse C

Bereits gekaufte und/oder schon genutzte Glühbirnen können selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Erst beim Neukauf muss auf eine energiesparende Alternative zurückgegriffen werden: Zur Wahl stehen Energiesparlampen effiziente Halogen- und LED-Lampen. Für Glühbirnen mit Sonderformen (z. B. Für Backofen- Kühlschranklampen etc.) gelten Ausnahmeregelungen.

Die Verbraucher haben auch weiterhin die Wahl zwischen langlebigen Kompakt-Leuchtstofflampen, die derzeit (mit einem um bis zu 75 % niedrigeren Verbrauch als Glühlampen) die höchsten Energieeinsparungen ermöglichen, oder effizienten Halogenlampen, die bei Einsparungen zwischen 25 % und 50 % den Glühlampen in Bezug auf die Lichtqualität absolut gleichwertig sind.

Ein Durchschnitthaushalt, der von Glühlampen auf Kompakt-Leuchtstofflampen umstellt, kann bei der Stromrechnung je nach Anzahl der ersetzten Lampen jährliche Nettoeinsparungen (d. h. unter Berücksichtigung des höheren Anschaffungspreises von Energiesparlampen) von 25 bis 50 € erzielen. So fließen jedes Jahr 5 bis 10 Mrd. € in den Wirtschaftskreislauf der EU zurück.

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