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Weniger Verbrauch bei gleicher Helligkeit
Beim Energiesparen ist häufig guter Rat teuer. Doch Mieter und Hauseigentümer müssen beim Austausch von Glühbirnen gegen Energiesparlampen nicht tief in die Tasche greifen. Dieser rechnet sich fast immer. Was ist zu beachten?
Energiesparlampen werden im Fachjargon Kompakt-Leuchtstofflampen genannt. Sie bringen gegenüber herkömmlichen Glühlampen 80 Prozent Energieeinsparung. Darüber hinaus liegt ihre Lebenserwartung beim Vier- bis Achtfachen dessen, was eine Glühbirne leistet. Doch benötigen Energiesparlampen eine bestimmte Mindesttemperatur, um die optimale Lichtstärke zu liefern. Das ist zum Beispiel im Winter, im Außenbereich des Hauses nicht gewährleistet. Auch bei sehr kurzen Einschaltzeiten unter zwei Minuten ist die Lichtausbeute nicht optimal. Entsprechend sollten Mieter und Hauseigentümer erst einmal dort die Glühlampen austauschen, wo die Energiesparlampen länger angeschaltet sind und im warmen Umfeld für wirtschaftliches und gutes Licht sorgen können.
Achtung: Nicht jede Leuchte ist für den Einsatz einer Energiesparlampe geeignet. Die Leuchtmittelhersteller bringen zwar immer vielfältigere Energiesparlampen in verschiedenen Größen und Formen auf den Markt, aber in der Regel sind alle Modelle allemal größer als eine kleine Glühbirne.
Wenn Energiesparlampen das Ende ihrer Lebenserwartung erreicht haben, gehören sie nicht in die Mülltonne. Da das Leuchtmittel in geringem Mengen Schadstoffe (Quecksilber) enthält, ist die Entsorgung über das Rücknahmesystem der Hersteller sinnvoll. Die gebrauchten Energiesparlampen können kostenlos bei der städtischen Sammelstelle für Sondermüll abgegeben werden.
Die Grafik zeigt es deutlich: Mit mdernen Energiesprlampen verbraucht man am wenigsten elektrischen Strom – ohne dass die Helligkeit im Raum spürbar nachlassen würde. Neben den deutlich geringeren Stromkosten senkt eine Energiesparlampe auch den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 (Das bei der Stromerzeugung anfällt) deutlich.
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